Forum:Unfreie Inhalte

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
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Hinweis: Dieser Fred wurde seit 4952 Tagen nicht bearbeitet. Dieser Fred ist offiziell versandet - die Diskussion damit Geschichte. Bitte nichts mehr hinzufügen.
Bei Bedarf dann halt einen neuen Fred starten oder diesen notfalls reanimieren.


Der erste Satz auf der Hauptseite: „Mööepp, die Kamelopedia ist eine mehrsprachige Enzyklopädie, deren Inhalte für immer frei nutzbar sind.“, das ist ein zentrales Motto, unter dem sich alles Andere unterordnen sollte. Sicherlich kann die Verwendung eines Bildes mit unfreiem Inhalt so vorgenommen werden, dass es juristisch nicht anfechtbar ist. Aber es widerspricht der Kernaussage in unserer Einleitung, die sich als Motto durch die ganze Kamelopedia zieht. Deshalb befürworte ich persönlich die Verwendung solcher Bilder nicht.

Eine ähnlich gelagerte sehr spitze Diskussion hatten wir doch schon mal hier vor mehreren Jahren und hatten uns auf eine gemeinsam getragene Praxis einigen können. Mal eine Ausnahme - ja o.k. - aber dann diese Ausnahme als Präzedenzfall nutzen, um generell die Haltung zu URV aufzuweichen? Das finde ich nicht gut.

Natürlich kann man auch anderer Meinung sein, aber dann bitte mit aller Konsequenz: Dann auch den Mut aufbringen, sich mit seinem Klarnamen in das Impressum als verantwortlich dafür einzutragen. --≡c.w. 10:05, 14. Mär. 2011 (NNZ)

Es ist ja noch nichtmal so, dass diese Vorgehensweise juristisch nicht anfechtbar wäre. Solange dies Problem nicht aus der Welt ist, lege ich meine Arbeit nieder. Das ganze Ausmaß, das diese geglaubte Zitatfreiheit mit sich bringt, ist vielen wohl gar nicht bewusst.. Ungott Sig ungott.gif 13:05, 14. Mär. 2011 (NNZ)
Aktueller Anlass scheint ein hochgeladenes Bild von mir zu sein. Der Ausschnitt eines Screenshots eines Youtube-Videos wie hier stellt meines Erachtens keinen unfreien Content dar weil:
1. Auszug aus den Youtube-Richtlienien zu den Rechten, die man Anderen einräumt:
10.1.B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
Hier wird jedem Nutzer das Recht auf Verwendung des Hochgeladenem zu den aufgezählten Zwecken eingeräumt.
2. Die Abbildung ist ein Zitat aus dem Video und keine Kopie oder Aneignung eines fremden Werkes.
Mein nachträglicher Hinweis "darf nicht außerhalb der Kamelopedia verwendet werden" ist aufgrund von Punkt 1 gar nicht vonnöten. Da Youtube sich das Recht auf "Unterlizensierung" der dortigen Videos (also auch des Bezugswerkes) offenhält ohne das näher zu erläutern, habe ich dennoch vorsorglich die kamelo-interne Lizenz nachträglich eingefügt (auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass Youtube die einmal eingeräumten Verwendungsrechte nachträglich wieder beschneiden darf oder will). Auszug aus den Youtube-Richtlienien zu den Rechten, die man Youtube einräumt:
10.1.A YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen derWebseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
Neben den gleichen Rechten seiner Nutzer behält sich Youtube das Recht vor, Hochgeladenes dort zu Werbezwecken auch durch Geschäftspartner zu nutzen (Werbebanner & Co.) und die Bereitstellung der gewohnten Dienste und Technologien - etwa durch Verkauf der Plattform - zu verändern. Stutzig gemacht hat mich hier der Passus "Unterlizenzierung", auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass dadurch Rechte zur Verwendung der Videos, die bereits eingeräumt wurden, wieder eingeschränkt werden können.
Das zum vermuteten Hintergrund dieses Freds. Ich selbst bin dann erstmal weg, da gewisse anderweitige Verpflichtungen. Hoffe, ich konnte was zur Klarsicht beitragen. --8-D 13:22, 14. Mär. 2011 (NNZ)
Den Passung bezgl. der Nutzungsbedingungen hast du falsch verstanden. Es wird jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz bezüglich des Zugangs zu Nutzerübermittlungen über die Webseite eingeräumt sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung - im Rahmen der dortigen Webseite. Hatte ich aber auch in der Rostklärung schon erläutert, also da kommen wir nicht weiter und du hast selbst eingeräumt, dass die dortigen NUB sehr wackeln..zum Rest besser die vorhandene Disk nutzen. Bin auch erstmal weg. Ungott Sig ungott.gif 13:39, 14. Mär. 2011 (NNZ)
Ist kryptisch, aber im Rahmen der dortigen Webseite steht da nicht. Da steht in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang. Bevor das hier in Schlammschlacht ausartet - was nicht nötig ist und schade wäre - setze ich nachher mal die Idee um, die mir vorhin gekommen ist mit der Linie, dann ist das Kamel auch ohne Text für Jeden klar ersichtlich und damit der neue Zusammenhang im Bild selbst hergestellt. Dann kann auch der interne Verwendungshinweis auf jeden Fall wieder raus - das zum Anliegen von Charly. --8-D 14:25, 14. Mär. 2011 (NNZ)
Wäre die Youtubevideo-Weiterverwurstung verboten, würde auch nicht offen geworben werden für Software, die das Herunterladen und Zuschneiden von Youtubevideos ermöglicht - wie z.B.diese hier oder hier. 8-D 14:35, 14. Mär. 2011 (NNZ)