Klaviersdelikt
Version vom 21. Mai 2011, 10:39 Uhr von Palm Kunkel (Diskussion | Beiträge)
Als Klaviersdelikt bezeichnet man jegliche im Zusammenhang mit tastenbedienten Saitenschlaginstrumenten stehende Straftat. Beispiele hierfür sind:
- Diebstahl; stellt den Täter wegen der schieren Ausmaße der meisten Klaviere häufig vor erhebliche physisch-logistische Probleme. Wir daher meist in Mittäterschaft begangen.
- Körperverletzung
- relativ selten ist der Fall, dass ein von frustrierten Spielern oder Zuhörern aus dem Fenster geworfenes Klavier vorbeikommenden Passanten auf den Kopf fällt
- häufiger: Verwendung verstimmter oder nicht fachgerecht gespülter Klaviere; Benutzung durch untalentierte Pianisten oder gar Klavierschüler; erfolgt oft in Tateinheit mit Hausfriedensbruch.
- Tierquälerei; wie vorstehend, nur in Gegenwart von Hunden, Katzen oder Kanarienvögeln.
- Sachbeschädigung; Tatwerkzeug: Axt, Saitenschneider, Flammenwerfer; häufig durch Notwehr gerechtfertigt, wenn mit dem Klavier gerade Klaviersdelikte der vorgenannten Art begangen werden.
- Mord; hierfür werden nur Teile des Instruments verwendet, nämlich Klaviersaiten; in Mafia-Kreisen verbreitet.
- Flügelkämpfe; Tatwerkzeuge sind von gegenüber normalen Klavieren gesteigerter Größe; erfüllen daher idR den Tatbestand der gefährlichen/schweren Körperverletzung; häufig auf Parteitagen zu verzeichnen.