Klaviersdelikt

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Als Klaviersdelikt bezeichnet man jegliche im Zusammenhang mit tastenbedienten Saitenschlaginstrumenten stehende Straftat. Beispiele hierfür sind:

  • Diebstahl; stellt den Täter wegen der schieren Ausmaße der meisten Klaviere häufig vor erhebliche physisch-logistische Probleme. Wird daher meist in Mittäterschaft begangen.
  • Körperverletzung
    • relativ selten ist der Fall, dass ein von frustrierten Spielern oder Zuhörern aus dem Fenster geworfenes Klavier vorbeikommenden Passanten auf den Kopf fällt…
    • häufiger: Verwendung verstimmter oder nicht fachgerecht gespülter Klaviere; Benutzung durch untalentierte Pianisten oder gar Klavierschüler; erfolgt oft in Tateinheit mit Hausfriedensbruch.
  • Tierquälerei; wie vorstehend, nur in Gegenwart von Hunden, Katzen oder Kanarienvögeln.
  • Sachbeschädigung; Tatwerkzeug: Axt, Saitenschneider, Flammenwerfer; häufig durch Notwehr gerechtfertigt, wenn mit dem Klavier gerade Klaviersdelikte der vorgenannten Art begangen werden.
  • Mord; hierfür werden nur Teile des Instruments verwendet, nämlich Klaviersaiten; in Mafia-Kreisen verbreitet.
  • Flügelkämpfe; Tatwerkzeuge sind von gesteigerter Größe gegenüber normalen Klavieren; erfüllen daher idR den Tatbestand der gefährlichen/schweren Körperverletzung; häufig auf Parteitagen zu verzeichnen.
  • Wässerige Inszenierungen; entgegen allen bekannten Artenschutzvorschriften werden heute immer noch konventionelle Flügel auf bestialische Weise zu Schwimmflügeln ummodelliert, dies allein um mollige und wassertreibende Tonlagen im Repertoire zu haben. Das Thema aber vom Tierschutz vernachlässigt, weil die sich diese Konzerte auch gerne anhören.

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