Flussschifffahrt
Eine Flussschifffahrt ist eine ganz und gar eklige Angelegenheit. Zum einen, da sie in der Regel veranstaltet wird, weil an Land links und rechts des Flusses das In-Die-Natur-Schiffen verboten ist und man sich anderweitig erleichtern muß. Zum anderen, weil das Wort seit der Rechtschreibreform mit gleich zwei gräßlichen Dreifachkonsonanten aufwarten kann.