Datei Diskussion:Mundlos bei MAD.png

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Version vom 12. September 2012, 12:23 Uhr von 8-D (Diskussion | Beiträge) (Links bloß Hilfe und Orientierung)
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Du kannst doch nicht einfach ein Zeitschriftencover verwenden. MAD ohne Haare ist noch kein eigenständiges Werk, dazu ist der Wiedererkennungswert zu hoch. Ungott (Diskussion) 05:34, 12. Sep. 2012 (NNZ)

Wenn im Sinne $24UrhG ist Solches durchaus zulässig, siehe auch Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern. Bei dem Bild ist davon auszugehen, dass es durch die überaus deutlichen karikierenden Elemente (Glatze, Fahndungsfoto-S/W-Ästhetik) den geforderten "Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes" erfüllt. Hier ein sehr bekanntes Fallbeispiel (und bei Kronfis Bild tritt die Karikatur sogar noch deutlicher hervor). 8-D (Diskussion) 10:42, 12. Sep. 2012 (NNZ)
Das ist keine Auslegungssache, sondern ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn mir jemand eine Glatze verpasst und dann mein Foto hochlädt, verklage ich ihn, ganz klar. Siehst du anders? Dann sende mir ein Bild von dir und ich bearbeite es so, dass es nach deiner Interpretation die Kriterien nach § 24 UrhG erfüllt. Mal sehen, ob du deiner Linie dann immer noch treu bleibst. Da wurden schon Werke gelöscht, die weniger eindeutig als URV gekennzeichnet waren. Da gibt es gar nichts zu diskutieren. Sowas nervt noch mehr als ellenlange Diskussionen über faschistoide Inhalte, die im Endeffekt dazu führen, dass neue User vertrieben werden. Ungott (Diskussion) 11:27, 12. Sep. 2012 (NNZ)
Ich sehe eine weitere Unterhaltung mit Dir darüber als fruchtlos an. Darum, einzelne Personen zu überzeugen geht es mir auch gar nicht. Mir geht es darum, Fakten zu nennen. Was wer daraus macht ist seine Sache. 8-D (Diskussion) 11:42, 12. Sep. 2012 (NNZ)
Eine Sache möchte ich doch für die Allgemeinheit noch dazu noch sagen: Wenn ich ein Bild einer Person, die nicht Teil des öffentlichen Lebens ist, ohne ihr Einverständnis veröffentliche, verletze ich deren Persönlichkeitsrechte. Dieses hat nichts mit dem Urheberrecht oder dem Sachverhat hier zu tun. 8-D (Diskussion) 11:47, 12. Sep. 2012 (NNZ)

Die Urheberrechtsfrage bei Parodien ist (leider) alles andere als eindeutig, insbesondere, da dort die formalen Kriterien arg verwischen und die Grenzen zwischen freier und unfreier Bearbeitung fließend sind. Genaues weiß nur der BGH, aber auf eine Urteil wollen wir's ja wohl nicht ankommen lassen, was? Ich finde es wichtig, dass in solchen Fällen hier zumindest drüber diskutiert werden kann, und zwar ohne dass dabei irgendwer pampig wird, okay?
--J* (Diskussion) 12:05, 12. Sep. 2012 (NNZ)

@8-D: Soll ich dich an die Diskussion zu Spitze.jpg erinnern? Ich glaube nicht. Seinerzeit hattest du dich auch - mit eher mäßigem bis gar keinem Erfolg - auf §24 UrhG berufen. Genau genommen waren da auch schon die Persönlichkeitsrechte verletzt und hier wird dasselbe nun mit Kronfs Montage probiert. Es spielt im Übrigen gar keine Rolle, ob Persönlichkeitsrecht oder Urheberrecht, ob Prominenter oder Karikatur. In diesem Fall wird eine geschützte Quelle verwendet, die sich einwandfrei zuordnen lässt. Und was deine sogenannten Fakten angeht, kann ich das langsam auch nicht mehr hören. Ich habe auch mal beim Rechtsanwalt Akten geschleppt und bin deshalb noch lange kein Jurist.

Für die Allgemeinheit: Besagtes Bid hatte ich selbst gelöscht, da mir der Psychoterror bzgl. des Tons in der damaligen Disk zu bunt wurde und nicht aus rechtliche Gründen. 8-D (Diskussion) 13:23, 12. Sep. 2012 (NNZ)
Ich wollte hier niemanden ärgern. Falls uns das alles zu heikel sein sollte, dann weg damit, wir haben alle den Newsbeitrag gesehen und gut… --Kamelokronf (Diskussion) 12:31, 12. Sep. 2012 (NNZ)
Das wäre schade, aber ich könnte es verstehen. So ging es mir auch einmal. 8-D (Diskussion) 13:23, 12. Sep. 2012 (NNZ)
@J*[Nach Editkonflikt]: So beliebig wie Du es schilderst ist es nicht. Wir haben diese Diskussion in diesem Wiki bereits ausgiebiegst und erschöpfend geführt und haben letztendlich Kriterien zusammengetragen, die Du unter obigem Hilfe-Link findest. Meinen obigen Text mit den Links wollte ich hier einfach als Hilfe und Orientierung zur Verfügung stellen, was immer daraus gemacht wird. Bist Du denn den Links mal gefolgt? Es ist nämlich überhaupt nicht notwendig derartige Eigenschöpfungen, die andere Werke karikieren, aus rechtlich unbegründeter Vorsorge heraus kategorisch zu verbieten. Wollte man den Worstcase ausgemalen (URV bliebe hier unentdeckt) würden der Hochlader sowie Nachteule dafür geradestehen, welcher angegeben hat, dass er die bestehende Regelung unterstützt. Die Gefahr, dass eine URV unentdeckt bleibt, ist in anderen Fällen als einer persönlich angefertigten Karikatur sehr wahrscheinlich weit größer (etwa durch Falschangaben bei Flickr). Da ich zum Thema UrhG auch mit Hilfe von Leuten, deren täglich Brot diese Dinge sind (eine Künstlerin, 2 Anwälte, eine Spiegelredakteurin), schon sehr viel zusammengetragen und beigetragen habe, möchte ich mich an dieser Stelle ausklinken, denn es würde mich hart treffen, wenn das alles umsonst gewesen sein sollte. 8-D (Diskussion) 13:23, 12. Sep. 2012 (NNZ)