Frage:Steigt man beim Bürgersteig über Bürger ?

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Version vom 19. September 2013, 20:34 Uhr von Daniel Boone (Diskussion | Beiträge) (Antwort)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

8-D

Nein, man besteigt sie. Das war doch lange verboten, jetzt hat man das wieder gelockert mit Ausnahme des traditionellen Gipfelkreuzsetzens bei Erstbesteigung, das ja im engen Sinne eine Körperverletzungen darstellt. Das gab damals doch so eine ähnliche Debatte wie bei der Vorhautbeschneidung.

Seppiverseckelt

Gegenfrage: Trottet man beim Trottoir über Trotten? Na also !

Knuppi

Nein, man streift beim Zebrasteifen ein Zebra. Knuppi weiß es wieder besser.

Palm Kunkel

Nein, der Bürgersteig hat sich im frühen 19. Jahrhundert als volkstümliche Alternative zum Adelsteig entwickelt, der naturgemäß von jeher aristokratischen Kreisen vorbehalten war. Er enthält weniger Zucker und Eier, dafür jede Menge Mehl und bisweilen Spuren von Mörtel. Trotzdem kann man prima Sandkuchen daraus backen ...

Daniel Boone

Ist der Papst katholisch? Natürlich steigt man beim Bürgersteig über Bürger. Das sagt der Name doch schon. *augenroll*