Reinheizgebot
Version vom 29. August 2005, 13:35 Uhr von Kamelicus debilis (Diskussion | Beiträge)
Das deutsche Reinheizgebot wurde im Mittelalter in Deutschland erfunden und besagt:
- Bier/Kölsch: Wer anerkannt sein will, muss mit den Eingeborenen mindestens 42 Kamelliter einer anerkannten Biersorte reingeheizt haben.
- Kömel: Unter zwei Flaschen pro Person und Event läuft da nix.
- In der Bier verarbeitenden Industrie wird häufig von §21 Absatz 2b(Mittelteil) gebrauch gemacht: Dort ist festgelegt, dass dem Bier in Destillen ordentlich eingeheizt werden darf, sodass es zur Destillation kommt. Dabei scheidet sich oben eine konzentrierte alkoholische Lösung ab, die Gin genannt wird. Der Rückstand wird auch als Tonic bezeichnet. gibt man später die beiden Komponenten in einem beliebigen Verhältnis zusamman, spricht man von Drink Gin Tonic.
- Das Reinheizgebot gilt auch für Fysche - und für Fische sowieso: Wo nichts ist, wird auch nichts schmutzig.
- Desweiteren besagt das Reinheizgebot, auch "Rhein-Heiz-Gebot" genannt, dass der Rhein konstant auf eine Temperatur um die 15°C geheizt werden muss.
- Beim Kanonenofen besagt das Reinheizgebot, dass man mindestens zwanzig Briketts reinheizen muss, ehe er glüht.
Siehe auch: Zustand des Hei
Siehe vielleicht: Regel der Einheizpartei, Einheitzbrei