Einführungsgesetz zum KGB
§ 1 | Das KGB ist hiermit in Kraft. | |
§ 2 | In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein gewisses Gefühl der Befriedigung. | |
§ 3 | Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen. |