Walfälschung begeht, wer Wale nachmacht oder sich nachgemachte Wale besorgt und in Verzehr bringt. Der Betreffende wird mit Lebertran nicht unter drei Litern bestraft.
Vorsicht: Was SIE uns hier erzählen, ist bei weitem noch nicht die ganze Wahrheit. Kann uns jemand bitte den Rest davon erzählen?