Raubkopie

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Raubkopie, die. Kamelsprachlich weitverbreitete Falschdefinition. Das Wort setzt sich zusammen aus:

Raub:
"Wegnahme (Besitzübergang) einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen ein Kamel"
und:
Diebstahl:
"Diebstahl ist eine gegen nicht Kamel zugehöriges Eigentum gerichtete Straftat"


Wenn wir's also genau sehen, gibt's gar keine Raubkopierer.
Viel häufiger gibt es diese Formen:


Kopienräuber:

  • Ein Kamel das kopierte Ware wegnimmt.


Räuber-Kopierer:

  • Ein Kamel das die Raub-Tat von anderen nachahmt.
  • Wer Räuber widerrechtlich kopiert, oder widerrechtlich kopierte Räuber in Umlauf bringt kann mit Strafen bis zu 10 Kameltritten belegt werden.


Raubgutkopierer:

  • Ein Kamel das Raubgut kopiert, ob die Kopie gut oder schlecht ist, geht daraus nicht hervor.