Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Anträge

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Hinweis: Antragsformulare und weitere Vordrucke sind auf der Formblattstelle erhältlich. Vor Betreten anklopfen!

Um seinen Service noch bürgernäher zu gestalten, hat der Aufsichtsrat am 25. Juli 2006 eine Rechtsantragstelle eingerichtet, auf der freundliche und umfassend geschulte Mitarbeiter Sie bei allen Anliegen an den Aufsichtsrat eingehend beraten, Ihre Anträge und Anregungen persönlich entgegen nehmen und Ihnen beim Ausfüllen der – natürlich komplett vorrätig gehaltenen – Formulare mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Unsere Rechtsantragstelle finden Sie in D-94252 Bayerisch Eisenstein, Auf dem Großen Arber 1. Bitte beachten Sie:

  • Parkmöglichkeiten stehen nur am Fuß des Berges zur Verfügung, sind aber leicht zu finden: Die Straße endet dort.
  • Auch bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Sie für den Fußweg zur Rechtsantragstelle (im folgenden: „Besteigung“) etwa fünf bis sechs Stunden einplanen.
  • Die Besteigung führt durch natürliche Gebirgslandschaft. Eine Karte mit Wegbeschreibung, anhand derer sich die wichtigsten Gefahren weitgehend vermeiden lassen, ist beim Aufsichtsrat auf dem Postweg gegen eine geringe Schutzgebühr von 15,– Euro (Vorkasse) erhältlich.
  • Es gelten die üblichen Öffnungszeiten des Aufsichtsrats.

Nr. 1 vom 16. Juli 2006: Aenderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat


Antragsgegenstand:

Aenderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat möge folgende Aenderung der Geschaeftsordnung beschließen:

Artikel A.1. Vorsitzender des Aufsichtsrats
(1) Vorsitzender und Inhaber des ersten Sitzes des Aufsichtsrats im Sinne der Regeln ist das Mitglied des Aufsichtsrats mit dem höchsten Dienstalter.
(2) Der Vorsitzende kann zeitweise oder permanent den Vorsitz nach eigenem Ermessen an ein anderes Mitglied des Aufsichtsrates delegieren.


Begründung:

Im Zuge einer Vereinfachung der Amtsgeschaefte sollte der Vorsitzende den Vorsitz delegieren koennen um einer Handlungsunfaehigkeit durch laengere Abwesenheit vorzubeugen. Weiterhin soll eine Eigendynamik innerhalb des Aufsichtsrates ermoeglicht werden, um so neue Ideen und Zielsetzungen zu foerdern.

Unterschrift, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats --Kindchen Atreju 19:00, 16. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung in der Fassung von 16:42, 16. Jul 2006



Jaja.gif --Kindchen Atreju 19:00, 16. Jul 2006 (CEST)

Jaja.gif -- Wolfgang 19:24, 16. Jul 2006 (CEST) (Ich schlage für zeitweise Delegationen die Formulierung „Nummer Zwo, Sie haben die Brücke!“ vor. Es ist davon auszugehen, dass § 11 Buchst. a der Regeln auch auf den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats Anwendung findet, wobei diesbezügliche Ahndungen wohl von der vorherigen Herstellung ausreichender Publizität abhängig gemacht werden sollten.)

Angenommen. Beschluss zustande gekommen am 16. Juli 2006. -- Wolfgang 19:24, 16. Jul 2006 (CEST)

Nr. 2 vom 16. Juli 2006

  • Ohne Angabe von Gründen stelle ich den Antrag, daß diese Seite im Font "Webdings" betrachtet werden muß. C 80.133 PO 19.204 21:13, 16. Jul 2006 (CEST)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Antrag wurde nicht unter Verwendung des von Art. B Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vorgeschriebenen Formulars gestellt.


Ausführendes Organ: Der Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 21:42, 16. Jul 2006 (CEST)


Bemerkungen: Diese Entscheidung wird gemäß Art. C.2 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung erst wirksam, wenn ihr nicht binnen einer Frist von 75 Minuten von einem anderen Mitglied des Aufsichtsrats widersprochen wird.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß § 6 Buchst. a bzw. § 6 Buchst. b der Regeln verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Einspruch gegen die Ablehnung unter Berufung auf §6 Buchstabe b: Eine Ablehung allein wegen eines Formfehlers verstößt gegen das Grundgesetz (Artikel 1 a - irgendwas mit "Würde" und "unantastbar"). Der Ablehner ist bei Ablehnung verpflichtet, auf den korrekten Rechtsweg hinzuweisen. C 80.133 PO 19.204 22:50, 16. Jul 2006 (CEST)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Einspruch wurde eingelegt, bevor die Entscheidung, gegen die er sich richtet, wirksam geworden ist. Nachdem die Entscheidung zwischenzeitlich wirksam geworden ist, stellt sich die Frage, ob der Einspruch nachträglich zulässig geworden sein kann. Diese kann jedoch im Ergebnis offen bleiben, da der Einspruch jedenfalls nicht der statthafte Rechtsbehelf gegen die ablehnende Entscheidung des Aufsichtsrats und bereits aus diesem Grund unzulässig ist. In den Regeln ist allein der Antrag auf Regelauslegung durch den Spielleiter gemäß § 6 Buchst. a der Regeln als Rechtsbehelf vorgesehen, über den der Antragsteller in der gehörigen Form belehrt wurde.


Ausführendes Organ: Der Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 23:09, 16. Jul 2006 (CEST)


Bemerkungen: Diese Entscheidung wird gemäß Art. C.2 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung erst wirksam, wenn ihr nicht binnen einer Frist von 75 Minuten von einem anderen Mitglied des Aufsichtsrats widersprochen wird.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß § 6 Buchst. a bzw. § 6 Buchst. b der Regeln verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Einspruch: der Antragsteller wurde nicht in der gehörigen Form belehrt. Die Beweislast hierfür liegt auf Seiten des Antragsgegners und muß beigeführt werden. C 80.133 PO 19.204 23:14, 16. Jul 2006 (CEST)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Es kann offen bleiben, ob der (weitere) Einspruch von 23:14, 16. Jul 2006 (CEST) zulässig ist. Er war jedenfalls in der Sache abzuweisen. Nach Art. B Abs. 5 der Geschäftsordnung ist eine Anfechtung oder Revision von Entscheidungen des Aufsichtsrats nur im Rahmen der jeweils geltenden Spielregeln möglich und ansonsten ausgeschlossen. Da sowohl die ablehnende Entscheidung von 21:42 als auch die von 23:09, 16. Jul 2006 (CEST) den Spielregeln entspricht, wie in den jeweiligen Entscheidungen jeweils begründet, kann der „Einspruch“ keinen Erfolg haben.

Gemäß Art. B Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung bleibt das Recht auf einen Neuantrag unberührt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Formfehler, der zur Ablehnung des ursprünglichen Sachantrags geführt hat, durch Verwendung des unter Bürokratenspiel/Vorlagen#Anträge und Anmerkungen erhältlichen Antragsformulars ausgeräumt wäre.


Ausführendes Organ: Der Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 18:48, 17. Jul 2006 (CEST)


Bemerkungen: Diese Entscheidung wird gemäß Art. C.2 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung erst wirksam, wenn ihr nicht binnen einer Frist von 75 Minuten von einem anderen Mitglied des Aufsichtsrats widersprochen wird.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß § 6 Buchst. a bzw. § 6 Buchst. b der Regeln verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde. Gemäß Art. B Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bleibt daneben das Recht auf einen Neuantrag unberührt.

Nr. 3 vom 17. Juli 2006

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: AufSR-20060717-Atreju-VG01/01

Diese Anweisung ergeht an: Wolfgang (Mitglied des Aufsichtsrates)


Hiermit wird folgendes angewiesen:
Hiermit wird der Vorsitz des Aufsichtsrat an Wolfgang (Mitglied des Aufsichtsrates) bis zum 19. Juli 2006, 22:00:00 Uhr delegiert.


Weitere Bemerkungen: Nummer Eins, Sie haben die Bruecke. Ich bin in dringenden Faellen im Bereitschaftsraum zu finden.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Kamel:Atreju aufgrund der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates gemäß Artikel A.1 Punkt 2.  —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Kindchen Atreju 21:24, 17. Jul 2006 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: AufSR-20060717-Atreju-VG01/01

Hiermit wird folgendes verfügt:
Auf Anweisung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats vom 17. Juli 2006, 21:24 Uhr, wird der Vorsitz des Aufsichtsrats bis zum 19. Juli 2006, 22:00:00 Uhr, von dem Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang übernommen.


Diese Verfügung erfolgt durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gemäß Artikel A.1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats .

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Amtierender Vorsitzender des Aufsichtsrats Wolfgang 22:07, 17. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: Nach hiesiger Auffassung hat § 11 Buchst. a der Regeln auch im Rahmen von Artikel A.1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Anwendung zu finden.



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 4 vom 24. Juli 2006

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:

Genehmigung zur Antragsstellung

Begründung:

unter Berufung auf §2, Absatz a und b, wird um Erteilung einer Genehmigung zur Antragsstellung gebeten

Unterschrift, Datum: C 80.133 PO 19.204 15:49, 24. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: dieser Antrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Wolfgang, Mitglied des Aufsichtsrats


Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wolfgang 20:01, 24. Jul 2006 (CEST)


Bemerkungen: Erwischt! Damit hast Du nicht gerechnet!




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 5 vom 25. Juli 2006

Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:

Hiermit stelle ich den Antrag auf Genehmigung zur Antragsstellung

Begründung:

Gem. §2 Absatz a der Regeln(aktuelle Runde)

Unterschrift, Datum: Doppelnull 01:07, 25. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Atreju, Vorsitzender des Aufsichtsrats


Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Kindchen Atreju 07:38, 25. Jul 2006 (CEST)


Bemerkungen: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Regelwerk oder fragen Sie den Spielleiter oder Zentralrat der Paragraphenreiter.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 6 vom 28. Juli 2006

Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:

Antrag auf Erklärung der vorübergehenden Ungültigkeit der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats

Begründung:

Ich beantrage die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates vorübergehend als ungültig zu erklären. Grund hierfür ist die Tatsache, dass im Text der besagten Geschäftsordnung ein "d" fehlt und dies hierdurch einen ziemlich sinnlosen Satz ergibt. In anbetracht dessen halte ich es für erforderlich die Geschäftsordnung im ganzen für ungültig zu erklären bis der Fehler gefunden und berichtigt wurde.


Hochachtungsvoll

Unterschrift, Datum: Doppelnull 15:08, 28. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine