Rechtsschreibung

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Rechtsschreibung [f.] (fälschlicherweise oft als Rechtschreibung notiert), alte Sitte der Lehrer, eigentlich fertige Texte am rechten Rand noch mit einer zusätzlichen Schreibung zu versehen.

Von der Rechtsschreibung zu unterscheiden ist die Rechtschreibung, eine Wissenschaft, die sich mit dem Schreiben von Recht (als dem schriftlichen Abfassen von gesprochenen Urteilen (s.a. Rechtsprechung)) befasst.


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