Leichenschmaus
Eine Angelsächsische Tradition, die bis auf das 16. Jahrhundert zurückgeht.
In einer nicht weiter Bezeichneten Quelle (nennen wir sie einfach einmal die Quelle W) steht:
'Ein Leichenschmaus (Beerdigungskaffee, Flannerts, Leidessen, Leichenmahl, Raue, Trauerbrot oder Tröster, im süddt. Sprachgebrauch auch Umtrunk, im rheinischen Sprachgebrauch Reuessen, in Altbayern Kremess) ist das gemeinschaftliche Essen oder Kaffeetrinken der Trauergäste unmittelbar nach einer Beerdigung, das von der Familie des Verstorbenen ausgerichtet wird'
Das ist natürlich grundlegend falsch.
Zwar ist ein Leichenschmaus das gemeinschaftliche Essen der Trauergäste, allerdings seit der Erfindung des Kühlschranks nicht mehr unmittelbar, und auch auf den Kaffee wird neuerdings aus Zeitgründen verzichtet. Und es ist ebenfalls nicht wahr, dass das gesamte Mahl von der Familie des Verstorbenen ausgerichtet wird - dazu sind nicht genügend Verwandte vorhanden. Daher liegt es lediglich in der Pflicht der Familie, das Hauptmahl auszurichten.