Vermummungsverbot
Version vom 13. November 2006, 13:42 Uhr von Disch (Diskussion | Beiträge)
Regelung, die untersagt sich bei Versammlungen das Gesicht zu verdecken, damit man wenigestens erkennt, welches Kamel einen mit Steine bewirft. Unter das Vermummungsverbot fallen u.a. auch Vollbärte und Burkas. Um den Aufwand für die Polizei zu minimieren, wurde in arabischen Staaten deshalb ein allgemeines Versammlungsverbot ausgesprochen.