Befreit die Politiker vom Volk
Es ist ein landläufiger Irrglaube, dass die Politiker für das Volk da sind. Es gibt kein geschichtlich belegtes Beispiel dafür aus den letzten Jahrtausenden. Stets hat sich die Kaste der Gewählten oder auch ungewählten Volksvertreter vom Volk fürstlich aushalten lassen oder noch schlimmer, sich stets selbst bedient.
Das ist auch heute noch so, weshalb die Vergütungen der Politiker heute Diäten heißen, was nicht mehr und nicht weniger besagt, als dass das Volk dafür diäten muss.
Jetzt muss das Kamel dran glauben!!! Letztlich hat das Stimmvieh nichts mehr zu sagen, wenn es denn alle Jubeljahre seine Stimme abgegeben hat. Hätte das Stimmvieh die Stimme nicht abgegeben, hätten sie vielleicht noch etwas zu vermelden.
Zum Schutz der Gewählten dürfte es aber unabdingbar sein, dem aufkommenden Unmut in der „Breiten Masse“ entgegenzuwirken. So verständlich es auch sein möchte, dass diese Masse versucht sich zu wehren – sie hat kein Recht dazu. Um nun den Schutz der gewählten Selbstbedienungskaste zu gewährleisten, scheint es der sicherste Weg zu sein, das Volk abzuschaffen, also die Politiker vom Volk zu befreien. Nur so können der Frieden und die Ordnung aufrechterhalten bleiben. Jeder Normalsterbliche wird einsehen, dass er allein durch seine Anwesenheit und mögliches abweichendes Gedankengut eine Gefahr für den Staat (der durch die Politiker repräsentiert wird) darstellt. Soweit sich der Burger also nicht zur Selbstvernichtung entschließen kann, sollte hier sanft nachgeholfen werden.
Mittel und Wege hierzu sollten im Folgenden skizziert werden, es wird um tatkräftige Mithilfe und Erweiterung der Vorschläge gebeten:
- Lebensberechtigungsschein ist ein Jahr nach Erreichung der Altersgrenze abzugeben …
- Erreichung der Mündigkeit erst ab dem 65. Lebensjahr …
- Von den Gesundheitsversicherern werden keine Kosten mehr für Krankheiten übernommen …
- Bei jeder Lebensgeburt ist die Atemluftsteuer bis zur Erreichung der Altersgrenze im Voraus zu entrichten …
- Aus Kostengründen werden Politiker nicht mehr gewählt sondern im Wege der Erbfolge eingesetzt …