Behöckerung
Version vom 13. September 2004, 16:06 Uhr von Dschamal (Diskussion | Beiträge)
- 1. Auflastung eines Dromedars mit einem Scheinhöcker zum Zwecke der Reduzierung der Kamelfahrzeug-Steuer (kurz Kfz-Steuer). Fortan gilt dieses Dromedar steuerlich als Lastkamel und gerät in den Genuß der reduzierten Versteuerung. Nachteile: Hintere Beckengurte müssen entfernt werden (aua!), Abdunkelung der seitlichen Kamelheckscheiben zwingend erforderlich.
- 2. Bezeichnung für den zur Kamelzucht erforderlichen Vorgang. Der meist um viele TEUROs erworbene oder gemietete Zuchthengst wird mit den Vorderhufen solange am Höcker der auserwählten Kameliendame festgebunden bis die Behöckerung meist unter Begleitung von lautem Lustmööeppen vollzogen wurde.