Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Anträge
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Anträge (allgemein)
Zentralrat §§ Anträge an den Zentralrat §§ Vorschläge für neue Organe §§ Geschäftsordnung §§ Zentralratsoase
Diese Seite wurde nun offiziell zum Stellen von Anträgen an den Zentralrat der Paragraphenreiter freigeben. Benutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare. Mit dem Stellen eines Antrags erklärt der Antragssteller, unsere AGB gelesen zu haben und erklärt sich damit einverstanden.
Nr. 1 vom 26.11.2006
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter, Aufsichtsrat
Antragsnummer: Wzft-Antr-2006112621a
Antragsgegenstand:
Sofortmaßnahmen zum Schließen einer Regelungslücke
Begründung:
Eure Ehren! Werte Zentralreiter!
Nach aufmerksamer Lektüre der momentan gültigen Regeln kommt der Unterzeichner nicht umhin festzustellen, dass die bestehenden Regelungen offensichtlich nicht ausreichend sind, um Anträge von Kamelen, welche bislang keine Befugnisse nach §3 Absatz (c) erworben haben, bei welchen es sich um andere Anträge als Anträge gemäß §3 Absatz (b) handelt, für ungültig zu erklären.
§3 Absatz (c) legt lediglich fest, dass entsprechend autorisierte Kamele zukünftig bei beliebigen Organen beliebige Anträge stellen können. Diese Regel erklärt solche Anträge für den Fall einer nicht vorhandenen Autorisierung nach §3 Absatz (c) jedoch nicht pauschal für ungültig. Eine solche Ungültigkeitserklärung könnte beim derzeiten Stand lediglich im Rahmen einer Geschäftsordnung erfolgen, beispielsweise in Form einer Regelung, dass entsprechende Anträge an das jeweilige Organ nicht zulässig sind. Solche Regelungen sind jedoch bislang in keiner Geschäftsordnung verankert worden.
Nach Ansicht des Unterzeichners erfordert die momentane Situation dringendst Gegenmaßnahmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass schwerer Missbrauch dieser Regelungslücke in §3 zu erwarten ist, bzw. möglicherweise sogar schon erfolgt ist. Der Unterzeichner beantragt daher bei allen potenziell betroffenen Organen, insbesondere den Hauptorganen, als Sofortmaßnahme zur Verhinderung weiteren Missbrauchs, dass diese ihre Geschäftsordnungen dahingehend abändern, dass zukünftig lediglich Anträge von Kamelen zulässig sind, welche gemäß §3 Absatz (c) antragsberechtigt sind. Im Falle des Aufsichtsrates sind natürlich Ausnahmen nach §3 Absatz (b) zu erteilen.
Anlagen: derzeit keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Wie aus der Versionsgeschichte dieser Antragsseite ersichtlich, hat Kamel:Wutzofant die Seite Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Anträge angelegt. Das Anlegen neuer Seiten erfordert gem. § 13 der Spielregeln die Erlaubnis des Spielleiters. Dem Zentralrat der Paragraphenreiter wurde eine ebensolche Erlaubnis durch den Spielleiter erteilt (siehe Antrag Nr. 11 (allg.)) Der Unterzeichnete stellt jedoch fest, dass der Antragssteller kein Zentralratsmitglied ist. Folglich muss sein Begehren wegen Formfehlern abgewiesen werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mit freundlichem Grunzen: Mathekamel 11:42, 27. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 2 vom 26.11.2006 - Aufnahme ins laufende Spiel; Einrichtung einer Untersuchungskommission
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Wzft-Antr-2006112621b
Antragsgegenstand:
Antrag auf Aufnahme ins laufende Spiel
Begründung:
Euer Ehren! Werte Zentralreiter!
Hiermit stelle ich Antrag auf Aufnahme ins laufende Spiel und möchte meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass mir die zukünftige Arbeit in einem eigenverantwortlichen Posten bzw. die Mitarbeit in einem neugegründeten Organ ermöglicht wird. Gemäß §12 Absatz (a) Satz 2 folgt mein Begründungstext.
Wie in Antrag Nr. 22 (AZ: Wzft-Antr-2006112621a) beschrieben ist, bietet die derzeitige Fassung des §3 aufgrund massiver Lücken in der Formulierung mannigfaltige Missbrauchsmöglichkeiten des Antragswesens, welche das Bürokratenspiel in seinen Grunzfesten erschüttern könnten. Hier ist schonungslose Aufklärung erforderlich, wie zu diesem Zustand kam und welche Folgen zu erwarten sind. Insofern wäre die Einrichtung einer Untersuchungskommission angebracht, welche (a) untersucht, wie es zum Entstehen dieser Regelungslücke kommen konnte, und welche darüberhinaus (b) untersucht, inwiefern die Lücke bereits missbräuchlich ausgenutzt wurde.
Der Unterzeichner stellt sich freiwillig zur Mitarbeit in einer (oder mehreren) entsprechenden Untersuchungskommission(en) zur Verfügung.
Als weiteren Mitarbeiter in der Kommission wird hiermit der Aktenlaich vorgeschlagen, da wegen des aufgrund seiner bisher getätigten Äußerungen zu erwartenden Verhaltens ein erheblicher Einfluss auf die Effizienz und Arbeitsfähigkeit der Untersuchungskommission zu erwarten ist.
Mit freundlichem Grunzen,
Anlagen: derzeit keine, Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Wie aus der Versionsgeschichte dieser Antragsseite ersichtlich hat Kamel:Wutzofant die Seite Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Anträge angelegt. Das Anlegen neuer Seiten erfordert gem. § 13 der Spielregeln die Erlaubnis des Spielleiters. Dem Zentralrat der Paragraphenreiter wurde eine ebensolche Erlaubnis durch den Spielleiter erteilt (siehe Antrag Nr. 11 (allg.)) Der Unterzeichnete stellt jedoch fest, dass der Antragssteller kein Zentralratsmitglied ist. Folglich muss sein Begehren wegen Formfehlern abgewiesen werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mit freundlichem Grunzen: Mathekamel 11:43, 27. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 3 vom 1.12.2006 - Antrag auf Ergänzung der Spielregeln: Kreislaufwirtschaft
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Ergänzung der Spielregeln nach § 4 wie folgt:
§ 66 Kreislaufwirtschaft
- (1) Alle Kamele sind gehalten, für die Lösung anstehender Probleme und Aufgaben neue Wege zu finden, die nicht bereits in vergangenen Runden des Bürokratenspiels erarbeitet wurden.
- (2) Die Wiederverwendung von Ideen und Dokumenten aus früheren Runden ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine sinnvolle neue Regelung oder Formulierung nicht zumutbar oder praktikabel ist. Hierzu ist ein hinreichend begründeter Antrag an den Aufsichtsrat zu stellen.
- (3) Genehmigt der Aufsichtsrat einen Antrag nach Ziffer (2), so kann jedes Kamel die Genehmigung innerhalb von 48 Stunden anfechten und eine nach seiner Ansicht zumutbare und praktikable neue Lösung darlegen.
Begründung:
Die Wiederverwendung von Ideen aus vergangenen Runden bremst den Spielspaß und bremst die Kreativität, so dass wir da bei der nächsten PISA-Studie wieder durchfallen. Sonst könnten wir das Spiel ja auch automatisieren und in Runde 3 einfach die alten Anträge alle wieder abspielen.
Anlagen: Hinweis: Diesen Antrag stelle ich in meiner Eigenschaft als Einzelkamel; die Unkenntnis des Spielleiters über die Geschäftsordnung des Zentralrats (siehe Vorgang Nr. 35) ist daher hier nicht einschlägig.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 02-Dez-06-Mthk-Anm-3.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag BSP.Mmb.ZR.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Liebes Kamel:Mambres!
Die vorgeschlagene Änderung der Spielregeln erscheint mir leider unpraktikabel, da ihre Einhaltung die Kenntnis sämtlicher Dokumente früherer Runden voraussetzt. Das halte ich aber für unzumutbar. Ausserdem muss Altbewährtes nicht abgeschafft werden, denn es sind auch immer die Interessen einer schnellen Problemlösung gegenüber neuen innovativen Ideen abzuwägen.
Bezüglich der Bemerkung zur nächsten PISA-Studie ist zu sagen, dass eine allfällige schlechte Quote für Deutschland dem Unterzeichneten völlig egal ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Freundlichst: Mathekamel 12:33, 2. Dez 2006 (CET), MdZdP und Alterspräsident des Zentralrats der Paragraphenreiter
Siehe auch: -
Adressat: zentralrat, aufsichtsrat, antragsberechtigte kamele
Vorgangsnummer/Zeichen: aktlaich-01-dez-06
Beschwerdegrund: trennung von privat und amtsfunktion
Genauere Angaben:
der spielleiter erwaehnt explizit in BSP.Mmb.ZR.1 im feld anlagen, dass er seine amts- und privatkamelfunktion getrennt sieht. ich sehe darin eine gefahr fuer korruptive manipulation. auf diese weise koennen "geschenke" als privatperson angenommen werden, mit dem hinweis es wuerde nur in der funktion als privatkamel geschehen. die trennung von privatem und amt ist nur sehr bedingt zulaessig. ich draenge daher auf sofortiger klaerung der verhaeltnisse.
Unterschrift, Datum: aktenleiche 18:20, 1. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: -
Siehe auch: -
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Beschwerde aktlaich-01-dez-06 ist zugleich an den Zentralrat, den Aufsichtsrat und „antragsberechtigte Kamele“ gerichtet. Wegen dieser widersprüchlichen Adressierung kann sie leider nicht bearbeitet werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Für den Zentralrat: Mathekamel 12:42, 2. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Ein Antrag zur Klärung, ob eine Trennung von Privat- und Beamtenleben zulässig ist, kann an den Spielleiter gestellt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Adressat: zentralrat
Vorgangsnummer/Zeichen: aktlaich-04-dez-06
Beschwerdegrund: trennung von privat und amtsfunktion
Genauere Angaben:
der spielleiter erwaehnt explizit in BSP.Mmb.ZR.1 im feld anlagen, dass er seine amts- und privatkamelfunktion getrennt sieht. ich sehe darin eine gefahr fuer korruptive manipulation. auf diese weise koennen "geschenke" als privatperson angenommen werden, mit dem hinweis es wuerde nur in der funktion als privatkamel geschehen. die trennung von privatem und amt ist nur sehr bedingt zulaessig. ich draenge daher auf sofortiger klaerung der verhaeltnisse.
Unterschrift, Datum: aktenleiche 08:20, 4. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: aufgrund eines formfehlers in der antragstellung von aktlaich-01-dez-06 wurde diese beschwerde erneut eingereicht. der antragssteller bittet um diskrete beachtung
Siehe auch: -
Nr. 4 vom 05.12.2006: Änderung von §9e der Spielregeln
EILT!
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Änderung von §9e: Ersetzen der Wörter "der Vorsitzende" durch "alle Vorsitzenden"
Begründung:
Es existiert kein explizites Verbot einer Mehrzahl von Vorsitzenden, außerdem könnten Organe verschiedene Vorsitzende haben, also wäre es sinnvoll, die Regelung der Kennzeichnung von Vorsitzenden nicht auf einen Vorsitzenden zu beschränken.
Anlagen: Der Aufsichtsrat bittet diesmal ausnahmsweise um rasche Bearbeitung.
Nr. 5 vom 21. Dezember 2006: Rücktritt von Mathekamel
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 21-Dez-06-Mthk-Mtt-5.ZdP
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschluss des Spielleiters zu Antrag Nr. SP-9
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren Zentralratsvorsitzender, geschätzte sonstige Zentralreiter!
Nach meiner Wiedereinsetzung infolge der Ungültigerklärung der Auflösung des Zentralrats gebe ich gemäss Artikel A.2 Absatz 6 ZdPGO meinen Rücktritt als Zentralreiter bekannt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 10:05, 21. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: -
Nr. 6 vom 21. Dezember 2006: Antrag auf ein Gutachten
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.ZR.2
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich ein Gutachten gemäß Artikel H Abs. 3 SPGO zum Vorgang Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge#Nr. SP-9 vom 21.12.2006.
Begründung:
Im genannten Vorgang wurde eine Rüge gegen Wutzofant ausgesprochen, weil dieser den Antrag unter Verweis auf eine ungültige Antragstellungsbefugnis gestellt hatte. Tatsächlich erfolgte die Antragstellung auf einer Seite, die sich zu diesem Zeitpunkt außerhalb des Namensraumes der 2. Runde Bürokratenspieles befand, vom Spielleiter aber irrtümlich für das Stellen von Anträgen an den Spielleiter eingerichtet war. Die Antragstellung erfolgte offensichtlich in der Absicht, Einfluss auf das Bürokratenspiel auszuüben. Der Beschwerdeführer argumentiert, ein auf einer Seite außerhalb des Bürokratenspieles initiierter Vorgang könne nicht Grundlage einer Rüge nach § 14c der Spielregeln sein. Vor einer Entscheidung über eine Rücknahme der Rüge wird um ein Gutachten des Zentralrates in dieser Angelegenheit gebeten.
Anlagen: Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge#Nr. SP-9 vom 21.12.2006
Nr. 7 vom 30.12.2006: Antrag auf ein Gutachten
Adressat: EILT!
Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 07-03/12-0x0211
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantragt der Antragsteller, namentlich Three Of Twelve, ein Gutachten über die Auswirkungen mehrerer Formfehler im Antrag 04-03/12-0x0201 und einen daraus resultierenden Formfehler in dessen Bearbeitung. Die Formfehler sind als Anlagen beigefügt.
Begründung:
Aufgrund der unten angefügten Formfehler im Antrag auf Stellen von Anträgen des Antragstellers an den Aufsichtsrat sind folgende Konsequenzen denkbar:
- Rüge, Verwarnung oder Ausschluss aus dem Aufsichtsrate von Atreju nach Anlage 8 des Antrages auf Stellen von Anträgen des Antragstellers an den Aufsichtsrat
- Anfechtungen, Beschwerden oder Ungültigkeitserklärung des Antrages auf Stellen von Anträgen des Antragstellers an den Aufsichtsrat
Der Antrag wurde aufgrund des ersten Punktes in Bezug auf §$thinsp;7 an den Zentralrat der Paragraphenreiter geleitet. Das Gutachten wird beantragt zur Klärung folgender Fragen und deren Tiefgreifenden Auswirkungen:
- Ist der Antrag auf Stellen von Anträgen des Antragstellers an den Aufsichtsrat aufgrund von Formfehlern ungültig?
- Für den Falle, dass Atreju aus dem Aufsichtsrate ausgeschlossen wird: Ist der Antrag auf Stellen von Anträgen des Antragstellers an den Aufsichtsrat aufgrund der nachgewiesenen Unfähigkeit Atrejus ungültig?
- Folgt aus 1. respektive 2. die Ungültigkeit des Antrages auf Stellen von Anträgen des Antragstellers an den Aufsichtsrat?
- Folgt aus 3. das Verbot des Stellens von Anträgen für den Antragsteller?
- Folgt aus 4. die Ungültigkeit dieses Antrages?
- Folgt aus 5. die Nichtigkeit aller Feststellungen von Formfehlern und somit die Nichtigkeit aller Feststellungen auf die hier genannten Fragen?
Das Gutachten wird hauptsächlich aus dem Grund gewünscht, da die genannten Fragen eine infinite Rekursion darstellen.
Der Dringlichkeitsvermerk wurde hinzugefügt, da das beantragte Gutachten über die Gültigkeit von weiteren Anträgen des Antragstellers entscheiden wird.
Anlagen: Folgende Formfehler sind im Antrag auf Stellen von Anträgen des Antragstellers an den Aufsichtsrat enthalten:
- In der Begründung nennt sich der Antragsteller "Benutzer:Three Of Twelve", obwohl er nachweislich "Kamel:Three Of Twelve" heißt.
- In Erläuterung 5 ist der notwendige Terminus "veränderte" zwischen "Deklination" und "Kopien" nicht an probater Stelle enthalten.
- Erläuterung 8 definiert eine Regel, welche nicht durch einen Antrag beantragt wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: xxyz
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 07-03/12-0x0211
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Wie hier vermerkt, ist Atreju nicht mehr Mitglied im Aufsichtsrat. Der gestellte Antrag koennte somit als hinfaellig betrachtet werden.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kindchen Atreju 22:07, 30. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Nr. 48 Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden Atreju
Vorgangsnummer/Zeichen: 07-03/12-0x0211-zw01
Dieser Bericht ergeht an: Zentralrat der Paragraphenreiter
aufgrund: Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden Atreju
Die Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden Atreju hat insofern Auswirkungen auf den Antrag, als dass das Resultat im Bezug auf die Verhandlungssache dem der Ausführung der ersten Konsequenz gleicht und sich somit die Dringlichkeit einer Antwort auf Frage 2 vergrößert hat. Der gestellte Antrag dient vorrangig der Feststellung der Antragsstellungsbefugnis des Antragstellers.
Unterschrift des Berichterstatters, Datum: Three Of Twelve 22:47, 30. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Nr. 48 Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden Atreju
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: xxyzqqhhhdxiud
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 07-03/12-0x0211 und 07-03/12-0x0211-zw01
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Durch die Amtsniederlegung von Atreju ist der Aufsichtsrat nunmehr nicht mehr existent. Insofern haette eine Ungueltigkeitserklaerung der Antragsstellungsbefugnis durch Zentralrat die rechtliche Konsequenz, das das beantragende Kamel keine erneute Genehmigung zum Stellen von Antraegen erhalten wuerde (zumindest so lange nicht, bis der Aufsichtsrat mit wenigstens einem Mitglied besetzt ist)(siehe auch hierzu: Den Ast absägen, auf dem man selbst sitzt). Bereits jetzt ist Buerokratie nachhaltig gestoert, da nunmehr keine weiteren Genehmigungen der Antragsstellungsberechtigung erteilt werden koennen. Dem Spielleiter sei daher nahegelegt, eine kurzfristige Loesung fuer dieses schwerwiegende Problem zu suchen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kindchen Atreju 23:11, 30. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Nr. 48 Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden Atreju
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 07-03/12-0x0211-anm01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: xxyzqqhhhdxiud
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Durch die Amtsniederlegung aller Aufsichtsratsmitglieder war der Aufsichtsrat keineswegs inexistent, da nach § 2 (a) der aktuellen Spielregeln noch definiert, sondern nur unbelegt. Durch die Amtsübernahme durch den Antragsteller ist der Aufsichtsrat nun wieder besetzt. Würde das Gutachten jedoch nun dessen Antragstellungsverbot bescheinigen, wäre dieser wieder unbesetzt, und das von Atreju geschilderte Problem wäre wieder existent. Der Antragsteller ist also bereit, den Antrag zu verwerfen und auf das Gutachten zu verzichten, sofern der Zentralrat der Paragraphenreiter dies ebenfalls bevorzugt.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Three Of Twelve 12:21, 31. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Bürokratenspiel/2. Runde/Anträge#Nr. 49 Amtsergreifung als Aufsichtsratsvorsitzender von Three Of Twelve
Nr. 8 vom 06. Januar 2007: Antrag auf Begrenzung der Anzahl der unbeantworteten Anträge
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich, namentlich Jan.ndl, die Anzahl der noch nicht mit einer Antwort (Genehmigung, eingeschränkte Genehmigung, Ablehnung, Mitteilung, Anfechtung oder anderen Antworten) versehenen auf 1 pro Teilnehmer zu beschränken. Hierfür beantrage ich eine Regeländerung gemäß §4, mit der ein §3(e) erstellt werden soll, der die Begrenzung auf die Anzahl 1 vorsieht. Als Text beantrage ich für den neu zu erstellenden §3(e) folgende Textversion: "Die Anzahl der unbeantworteten, also nicht abgelehnten, befürworteten oder in irgendeiner anderen Weise kommentierten Anträge, ist für jeden einzelnen Antragsteller auf insgesamt maximal 1 begrenzt."
Begründung:
Ich begründe diesen Antrag mit dem imensen Arbeitsaufwand, der durch mehrere gleichzeitig laufende Bearbeitungsvorgänge zu bewältigen wäre, was nicht in Relation zur Beamtenfaulheit steht. Um die Beamten vor Überarbeitung und Ausgeschlafenheit durch Arbeit zu verschonen, bringe ich diesen Antrag ein.
Anlagen: auf dem Postwege verschollen.
Nr. 9 vom 13. Januar 2007: Antrag auf ein Gutachten zur Verwarnung von sushifresse
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.ZR.3
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich ein Gutachten gemäß Artikel H Abs. 3 SPGO zum Vorgang Bürokratenspiel/2. Runde/Anträge#Nr. 54 vom 13. Januar 2007: Verwarnung von sushifresse wegen Manipulation der ArGO.
Begründung:
Im genannten Vorgang wurde eine Verwarnung gegen sushifresse ausgesprochen, weil dieser ungefugt Veränderungen an der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates vorgenommen hat. Der Verwarnte hat diesen Vorgang angefochten und argumentiert,
- ordnungsgemäßes Mitglied des Aufsichtsrates zu sein,
- Regeländerungen nach § 6 ArGO bei Abwesenheit eines Aufsichtsratsmitgliedes auch alleine durchführen zu dürfen,
- in Zweifelsfällen nicht vor einer abschließenden Klärung verwarnt werden zu dürfen.
Der Spielleiter hält dem entgegen, dass
- die vorgebliche Mitgliedschaft im Aufsichtsrat eindeutig regelwidrig ist,
- die Änderung der ArGO unabhängig von dieser Frage unrechtmäßig erfolgt ist, weil § 6 ArGO Einstimmigkeit fordert, und deshalb eine Abstimmung beider Aufsichtsratsmitglieder erforderlich gewesen wäre,
- aus Sicht der Spielleitung keine Zweifel an der Sachlage bestehen.
Vor einer Entscheidung über eine Rücknahme der Verwarnung wird um ein Gutachten des Zentralrates in dieser Angelegenheit gebeten.