Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Sprachkontrollinstanz/Geschäftsordnung

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WARNUNG! Diese Geschäftsordnung befindet sich noch im Aufbau und ist deshalb noch nicht rechtskräftig!
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Geschäftsordnung der Sprachkontrollinstanz

A. Mitglieder

1) Die Sprachkontrollinstanz umfasst maximal zwei Mitglieder.

2) Solange ein Posten nicht besetzt ist, darf sich ein beliebiges Kamel selbst hineinwählen.

B. Anträge an die Sprachkontrollinstanz

B.1 Allgemeine Regelungen

1) Anträge an die Sprachkontrollinstanz sind auf deren Vorgansseite zu stellen, sofern diese Seite bereits durch einen Mitarbeiter derselbigen angelegt wurde.

2) Zur Antragstellung ist ein amtliches Formular zu verwenden.

3) Der Antrag ist mit einer formvollendeten Anrede, die mindestens einen Nebensatz enthält oder andere grammatikalisch raffinierte oder zumindest beeindruckende Konstruktionen beinhaltet, einzuleiten.

4) Die Absätze 1) bis 3) gelten für andere Verwaltungsakte entsprechend.

B.2 Anträge auf Änderung des Abkürzungsverzeichnisses

1) Ein Antrag auf Änderung des Abkürzungsverzeichnisses kann entsprechend § 8.8 Absatz b) Satz 2 Spielregeln von einem beliebigen Mitglied der Sprachkontrollinstanz genehmigt werden.

B.3 Anträge auf Erteilung einer Ordnungsmassnahme

1) Verstösse gegen § 19+2 können der Sprachkontrollinstanz per Antrag gemeldet werden.

2) Der beanstandete Vorgang ist im Antrag zu verlinken. Im Antrag muss der fehlerhafte Abschnitt zitiert und durch Kursivschrift hervorgehoben werden. Enthält der beanstandete Vorgang mehrere Verstösse, so ist für jeden ein separater Antrag auf Ordnungsmassnahme zu stellen.

3) Der Antrag muss eine Begründung enthalten, die klar darlegt, gegen welche grammatikalische oder orthographische Regel des Dudens der zitierte Abschnitt verstösst.

C. Rechtsmittel

1) Rechtsmittel können gegen eine Entscheidung der Sprachkontrollinstanz innerhalb von drei Tagen nach deren Bekanntgabe durch Anfechtung eingelegt werden.

2) Die Anfechtung ist ausreichend zu begründen.

D. Änderungen der Geschäftsordnung und Inkrafttreten

1) Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der einstimmigen Annahme durch die Mitglieder der Sprachkontrollinstanz.

2) Die Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie von den Mitgliedern der Sprachkontrollinstanz einstimmig angenommern wird.