Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Organe/Aufsichtsrat

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Herzlich Willkommen auf den Seiten des Aufsichtsrates

In den nächsten Tagen entstehen hier für Sie die neuen Seiten, sowie eine Geschäftsordnung.


Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

Da das Geschäft des Aufsichtsrates ordentlich verrichtet werden muss, gibt sich der Aufsichtsrat folgende Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung gilt für alle zu verrichtenden Geschäfte und gilt für alle Kamele die dem Aufsichtsrat untergeordneten Organen und Behörden angehören, sowie für die Kamele, die im Namen des Aufsichtsrates und der dem Aufsichtsrat untergeordneten Organe und Behörden Geschäfte verrichten.

Grundsätze und Ziele unserer Arbeit

§0
Grundsätzlich entscheidet einer der beiden Aufsichtsratsvorsitzenden immer im Namen beider Aufsichtsratsvorsitzenden.
Bei Abstimmungen und (Ab)-Wahlen, die eine zweistimmige Stimmabgabe erfordern,
entscheidet der erste Vorsitzende im Namen des zweiten Vorsitzenden und der zweite Vorsitzende im Namen des ersten Vorsitzenden.
Das gilt insbesondere bei Vorgängen im Zusammenhang mit anderen Hauptorganen des Bürokratenspiels, aber auch bei Aufsichtsratsinternen Vorgängen und Amtshandlungen.


§1
Grundsätzlich ist der Aufsichtsrat für alles zuständig, das in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.

§2
Grundsätzlich wird so viel wie möglich an die dem Aufsichtsrat untergeordneten Organe und Behörden delegiert.

§3
Jedes Kamel, das dem Aufsichtsrat untergeordneten Organen und untergeordneten Behörden angehört, ist grundsätzlich abhängig versklavt.

§4
Jedes Kamel in den dem Aufsichtsrat untergeordneten Organen und Behörden kann grundsätzlich mit 50% der Stimmen des Aufsichtsrates wieder gefeuert werden.

§5a.
5.1. Allerdings kann man sich grundsätzlich per Antrag dagegen wehren.
5.2. Allerdings muss dies innerhalb 24 Stunden geschehen. Es gilt der erste Zeitstempel
5.3. Der Aufsichtsrat darf sich mit der Veröffentlichung seiner Prüfung dieses Begehren zwei Tage Zeit lassen. Es gilt grundsätzlich der Zeitstempel

§7
Grundsätzlich und ohne Ausnahme, darf nur der Aufsichtsrat an der Geschäftsordnung Änderungen vornehmen
7.1 Allerdings kann ein Mitglied eines der untergeordneten Organe und Behörden einen Antrag stellen.
7.2. Für Anträge bezüglich einer Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates gilt eine Frist von bis zu vier Wochen.
7.3 Wird ein Antrag nach spätestens vier Wochen nicht bearbeitet gilt er als genehmigt und die Änderung ist wirksam.
7.4. Diese Änderung kann vom Aufsichtsrat ohne Angabe von Gründen wieder rückgängig gemacht werden.
7.5. Ausnahmen: Der Spielleiter.
7.6. Allerdings mit vorherigem Antrag an den Aufsichtsrat

§8
Ziel des Aufsichtsrates ist einen Riesen-Bürokratenblähbereich zu schaffen, der nur durch die untergeordneten Organe und Behörden getragen werden muss.

§9
Sämtliche Regeln des Bürokratenspiels kommen grundsätzlich und ohne Ausnahme zur Anwendung

Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind innerhalb des Aufsichtsratsgebäudes mit „Euer Ehren-Herr Vorsitzender“ anzureden.

1. Vorsitzender:
Euer Ehren-Herr Vorsitzender Derjan

2. Vorsitzender
Euer Ehren-Herr Vorsitzender Luzifers Freund


Arbeitsweise

Der Aufsichtsrat in Person des ersten und zweiten Vorsitzenden vertreten den Aufsichtsrat bei bilateralen Geschäften mit anderen Organen und deren untergeordneten Organen und Behörden. Dem Aufsichtsrat untergeordnete Organe und Behörden wird dieses strikt untersagt. (Es sei denn man stellt einen Antrag)

Aufsichtsratssitzungen

Termine

Tagesordnungspunkte




Anträge innerhalb des Aufsichtsrates

Bearbeitung der Anträge




Anträge von externen Quellen an den Aufsichtsrat

Bearbeitung




Entscheidungen im Aufsichtsrat und den untergeordneten Organen

Dem Aufsichtsrat untergeordnete Organe und Behörden




Schlussbestimmungen und Inkrafttreten der Geschäftsordnung