Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Organe/Aufsichtsrat

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Version vom 13. März 2008, 10:38 Uhr von Derjan (Diskussion | Beiträge) (Das Chaos etwas beseitigt. Bis jetzt wurde noch über keine Geschäftsordnung abgestimmt!)
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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Schloss.png Diese Runde wurde für Beendet erklärt, da die Spielleiterposition mehr als 9 Tage unbesetzt war. Bitte nichts mehr ändern!


Herzlich Willkommen auf den Seiten des Aufsichtsrates

In den nächsten Tagen entstehen hier für Sie die neuen Seiten, sowie eine Geschäftsordnung.


Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

Da das Geschäft des Aufsichtsrates ordentlich verrichtet werden muss, gibt sich der Aufsichtsrat folgende Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung gilt für alle zu verrichtenden Geschäfte und gilt für alle Kamele die dem Aufsichtsrat untergeordneten Organen und Behörden angehören, sowie für die Kamele, die im Namen des Aufsichtsrates und der dem Aufsichtsrat untergeordneten Organe und Behörden Geschäfte verrichten. Eine Geschäftsordnung wird noch entwickelt. Bis jetzt wurde noch kein Entwurf verbschiedet.



Untergeordnete Organe und Behörden

Organe und Behörden, die auf Antrag des Aufsichtrates im Bürokratenspiel genehmigt wurden, sowie vom Aufsichtsrat selbst ernannte Organe und Behörden, die der Zuständigkeit dem Aufsichtsrat unterstellt sind.

    bisher noch keine


Richtlinien und Anweisungen bezügl. der Arbeitsweise des Aufsichtsrates und dessen untergeordnete Organe und Behörden

Der Aufsichtsrat in Person des ersten und zweiten Vorsitzenden vertreten den Aufsichtsrat bei bilateralen Geschäften mit anderen Organen des Bürokratenspiels und deren untergeordneten Organen und Behörden. Dem Aufsichtsrat untergeordnete Organe und Behörden wird dieses strikt untersagt. (Es sei denn man stellt einen Antrag)

Aufsichtsratssitzungen

Aufsichtsratssitzungen werden jeden vierten Montag und Donnerstag des Monats und sonst je nach Bedarf abgehalten.
Sollte es einen fünften Montag oder Donnerstag geben, gilt der fünfte als der vierte.

Termine

Jeden vierten oder fünften Montag bis Donnerstag.
Montag ist der erste Tag der Sitzung und Donnerstag der letzte (kann aber auch verlängert werden - per Antrag).

Tagesordnungspunkte

Dafür ist der Aufsichtsrat zuständig
TOPs werden spätestens am zweiten oder dritten (oder irgendwo dazwischen) Montag des Monats veröffentlicht
TOPs können per Antrag aus den Behörden oder Organen übernommen werden.
Dafür gilt keine Frist.

Teilnehmer

Jedes dem Aufsichtsrat unterstehende Organ oder Behörde hat jeweils einen Vertreter in die Sitzung zu schicken.
Dazu muss spätestens am zweiten Montag des Monats einem der beiden Aufsichtsratsvorsitzenden ZWEI Vorschläge JE Organ oder Behörde vorliegen. (Antrag zur Vorlage nicht vergessen)
Aus diesen werden dann die Vertreter per Fragebogen ermittelt. (bei Nichtbeachtung erfolgt eine harte Strafe)

Schlussbestimmungen und Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Sollte eine der Regeln und Paragrafen der Geschäftsordnung eines der Regeln des Bürokratenspiels verletzten tut uns das sehr leid. Änderungen an der Geschäftsordnung bitte per Antrag beantragen. Antrag auf Antrag nicht vergessen!

Diese Geschäftsordnung tritt sofort und rückwirkend in Kraft. Luzifers Freund 09:09, 12. Mär 2008 (CET)

Bis jetzt wurde noch keine Geschäftsordnung durch eine Abstimmung verabschiedet!--Derjan 10:34, 13. Mär 2008 (CET)


Anträge innerhalb des Aufsichtsrates

Bearbeitung der Anträge




Anträge von externen Quellen an den Aufsichtsrat

Bearbeitung




Entscheidungen im Aufsichtsrat und den untergeordneten Organen

Dem Aufsichtsrat untergeordnete Organe und Behörden