Einführungsgesetz zum KGB

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§ 1 Das KGB ist hiermit in Kraft.
§ 2 In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein gewisses Gefühl der Befriedigung.
§ 3 Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen.

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