Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Spielleiter/Geschäftsordnung

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Im folgenden kann die Geschäftsordung des Spielleiters inkl. Antragsregeln nachgelesen werden. Als Abkürzung ist nur GeordSpleiAnre zulässig.

Artikel 1

[1] Der Spielleiter behält sich grundsätzlich sämtliche seiner in den Rahmen- und Spielregeln festgeschriebnen Rechte vor.
[2] Die Geschäftsordnung des Spielleiters wird durch ihn selbst festgelegt. Er kann jederzeit eigenmächtig Veränderungen vornehmen.

Artikel 2

[1] Der Spielleiter hat ein Sekretariat, das als Unterorgan gilt.
[2] Das Sekretariat hat genau ein Mitglied.
[3] Mitglieder des Sekretariats haben bis auf Widerruf durch den Spielleiter bzw. bis zum Verlassen des Amtes das Recht, einfache und regelgemäße Anträge und ähnliche Vorbringungen zu bearbeiten. Dies gilt unter Berücksichtigung von §9 (c) der Spielregeln.
[4] Bitten um Regelauslegungen gemäß §14 (a) der Spielregeln bearbeitet der Spielleiter generell persönlich.
[5] Das Sekretariat wurde vorrangig zu dem Zwecke geschaffen, formfehlerbehaftete oder fehlerhaft gestellte Anträge frühzeitig auszusondern.

Artikel 3

[1] Anträge und sonstige Vorbringungen (z. B. Regelauslegungswünsche) an den Spielleiter sind unter Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge zu stellen. Anderweitige Antragstellungen werden nicht akzeptiert, wenn keine ausreichende entlastende Begründung für den Fehler vorliegt.
[2] Spielleiter und Sekretariat behalten sich vor, stark formfehlerbehaftete Vorgänge zu rückstandsfrei zu entfernen.
[3] Die Rechtsmitteleinlegung gemäß §9 (b) der Spielregeln erfolgt im entsprechenden Antragsabschnitt und wird vom Sekretariat bzw. dem Spielleiter persönlich wie ein gewöhnlicher Antrag, jedoch mit niedrigerer Priorität bearbeitet.