Diskussion:Holokauz

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Das Bild ist absolut treffend, nur ist die Darstellung dieses Symbols in Deutschland verboten!!! Ich bin für eine Überarbeidung des Bildes. Kamillo 00:19, 11. Nov. 2008 (CET)

Erlaubt ist eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Absatz 3 StGB, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. [1]
Fallen wir nicht zumindest unter „ähnliche Zwecke“? --Nachteule 03:42, 11. Nov. 2008 (CET)