Unerheblich
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Unerheblich [Adj.] sind Gegenstände, die ein Durchschnittskamel nicht heben kann. Das muss nicht heißen, dass dieser Gegenstand zu schwer ist, sondern kann auch bedeuten, dass dieser nicht fassbar oder greifbar ist. Zwischen denAdjektiven unbegreiflich, unfassbar und unerheblich besteht also durchaus eine familiäre Beziehung, die weit über das "Un" hinaus geht, was aber an dieser stelle ich weiter beleuchtet werden soll.
Folgende Beispiele sollen die Problematik verdeutlichen:
- Ist am Fahrzeug das Reifenprofil zu gering, ist ein Reifenwechsel äußerst ratsam. Ohne einen verfügbaren Wagenheber, ist der Reifenwechsel für viele Fahrer häufig aber mehr oder weniger unerheblich. Diese Argumentation trifft bei Polizisten wiederum auf taube Ohren. Für SIE ist die mangelnde Fahzeugsicherheit erheblich und das weil sie das Fahrzeug nicht heben müssen, sondern nur den Strafzettel, der für beide Seiten absolut erheblich ist.
- Ein unerheblicher Computerschaden ist in der Regel einer, welcher auf Softwarefehler zurückzuführen ist. Software kann nicht gehoben werden, wohl die Hardware, ist diese also beschädigt, ist der Schaden erheblich. Spyware auf dem PC ist eigentlich unerheblich und genausgut auch untragbar für jeden PC-User. Die Eingabe von Format C: ist zwar unerheblich, manchmal aber auch unfassbar dumm, wenn z.B. auf eine Sicherung verzichetet wurde, weil man sie für unerheblich hielt.
- Eine Diätenerhöhung für Politker ist unerheblich, bestimmt auch untragbar und meistens sogar unfassbar, wenn die Überweisung uf dem Bankweg erfolgt. Muss das Geld erst in Steueroasen transportiert werden, ist die Erhöung solange erheblich, bis sie untragbar wird.
Siehe auch: Träger