Allgäu-Gymnasium Kempten

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Da in Absatz 3 Art. 57 BayEUG dem Schulleiter bzw. der Schulleiterin das Recht bzw. die Pflicht zugesprochen wird, die Schule nach außen zu vertreten, darf der Artikel Allgäu-Gymnasium Kempten im Folgenden nur von ebendiesen verändert werden.







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