Gesetz
Gesetz, [anat.] das; Körperteil zwischen Rücken und Oberschenkel. Das Gesetz teilt sich in zwei Hälften, das göttliche G. (links) und das weltliche G. (rechts). Dazwischen liegt die Gesetzeslücke. Es ist Aufgabe der sog. Rechtspflege, einer nachgeordneten Behörde des Ministeriums für Volkshyäne, diese sauberzuhalten.
Gesetz, [jur.] Willkürlich von Kamelen festgelegte Regeln & Normen, deren Nichteinhaltung durch die Exekutive (meist vertreten durch die Polizei) sanktioniert wird.
- Das Gesetz hat viele Paragraphen., sagt man beim weiblichen Gesetz für Graninihaut.
- Gesetzeshüter sind meist aus Gummi.
Siehe auch: Das große Einmaleins der ägyptischen Gesetze
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