Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern
Regeln für das Hochladen von Bildern
Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in:
- "freie", durch die Bilder ohne Erlaubniseinholung verbreitet werden dürfen Hier eine Übersicht und
- "geschützte": Das sind alle anderen. Darunter insbesondere "Copyrighted", also die, die mit dem hohen ©, "Fair use" usw., gekennzeichnet sind.
Nicht hochgeladen werden dürfen |
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Nicht hochgeladen werden dürfen |
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Bilder mit folgenden Merkmalen sind nur bedingt erlaubt und bedürfen Deiner gewissenhaften Überprüfung | eigene Bilder, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ("Freie Benutzung"): Bildparodien oder Collagen, die eindeutig ein selbständiges Werk darstellen. ABER nicht alles was irgendwie lustig ist, ist automatisch eine Parodie! Und nicht alles was geklebt wurde, fällt automatisch unter "Freie Benutzung". Siehe nebige Hilfe zur Eigenüberprüfung. Um für Andere nachvollziehbar zu machen, dass es sich bei Deinem Bild um Deine eigene Schöpfung handelt, ist es notwendig, dass Du beim Hochladen die Bezugswerke angibst (Welches Werk / welche Werke hast Du für Dein Bild verwendet oder durch den Kakao gezogen?). |
Hilfen zur Eigenüberprüfung
Faustformel:
Bei einer Bildparodie, die von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur der 2. Fragenkomplex mit „Ja“ beantwortet werden kann – auch das wäre legtim, solange Deine antithematischen Behandlung des Originals (Vergackeierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens ein oder können sogar beide Fragenkomplexe mit klarem Ja beantwortet werden, weist dies darauf hin, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um Dein eigenes Werk handelt. Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf alle beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen. Diese Hilfen zur Eigenüberprüfung sollen Dir eine Unterstützung sein, sie sind nicht als Garant zu verstehen, dass Dein Werk über jeden Zweifel erhaben ist. |
Ausdrücklich erlaubt sind |
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Negative Folgen bei Verstoß gegen die Regeln
Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der/die HochladerIn.
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.
Positive Folgen bei Einhaltung der Regeln
Wir können noch viele Jahre unbekümmert die Wüste mit Dung füllen.
Fallbeispiel 1
Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.
Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.
Fallbeispiel 2
Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.
Fragenkomplex 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.
Fragenkomplex 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus").