Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Version vom 17. August 2009, 08:57 Uhr von 8-D (Diskussion | Beiträge) (→‎Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Ergänzungen, Konkretisierung, Fehlerchen ausgebessert)
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Bildrechte sind eine ziemlich komplizierte Angelegenheit durch die kein Kamel komplett rechtssicher durchsteigen kann.
Mit der folgenen Tabelle wollen wir dir bei deiner Entscheidung helfen, ob Du ein Bild in der Kamelopedia hochladen darfst oder lieber nicht.

Bedeutung der Farben

Schau in der Tabelle nach, in welche Farb-Kategorie das Bild fällt, das du hochladen möchtest.
Dann bedeutet ...

grün: Bild darf hochgeladen werden.
gelb: Bild darf unter Umständen hochgeladen werden.
rot: Bild darf nicht hochgeladen werden. Trotzdem hochgeladene Bilder werden bei offensichtlichen Rechtsverstößen gelöscht.


Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern

Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in:

  1. "freie", durch die Bilder ohne Erlaubniseinholung verbreitet werden dürfen – Hier eine Übersicht.
  2. "geschützte": Das sind alle anderen. Darunter insbesondere "Copyrighted", also die, die mit dem hohen ©, "Fair use" usw., gekennzeichnet sind.
Mit diesen Bildern... ...darfst du das machen: Zu beachten gibts dazu:
  • Bilder oder Bildteile, die diese Lizenzen verwenden:
    CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies)
  • Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken, die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden. Solltest Du Werke Anderer für Dein Bild mitverwendet haben, beachte bitte die gelbe Rubrik hier drunter.
  • Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden (Ausnahmen rechts).
  • Geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen (Erlaubnis + Name des Rechteinhabers bitte nach dem Hochladen des Bildes auf der dortigen Diskussionsseite zitieren).
  • Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.
Kannst du bedenkenlos hochladen.
  • Achtung Persönlichkeitsrechte:
    Sollten auf Deinem Bild Personen abgebildet sein, dann verwende bitte diese Vorlage (dort nähere Erklärung).
  • Urheberrechtlich geschützte Gegenstände, z.B. Plakate, Kunstwerke und Gebäude, dürfen nur unter bestimmten Umständen abgebildet werden:
    • Panoramafreiheit (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
    • Beiwerk (Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf Deinem Bild befinden, also unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind; Probe: Wären die mit abgebildeten Personen oder Gegenstände hinsichtlich der Bildaussage austauschbar?)
eigene Bilder, z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ("Freie Benutzung"):

Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende Regeln - siehe rechts. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand.

Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass das Bild deine eigene Schöpfung ist, musst du beim Hochladen die Bezugswerke angeben (Was wurde inwiefern berabeitet und/oder parodiert?).

Die rechts stehenden Entscheidungshilfen geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Dass wir mit unserer Einschätzung im konkreten Fall stets richtig liegen, kann leider keiner garantieren.

Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader.

Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Kamelwüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre...
(Grenzwertbeispiel: Der "Spiegel" übernahm für dieses Cover weitgehend das Titelbild "der Bunten" und ist damit zu dicht aufgefahren! )

Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen.

Maßgebliche Paragraphen: UrhG §24 (Freie Benutzung) und UrhG §23 (unfreie Bearbeitung)
Faustformel zur Eigenüberprüfung
Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss mindestens einer der folgenden beiden Fragestellungen uneingeschränkt und klar bejaht werden können, damit es sich auch rechtlich um ein eigenes Werk handelt. Sonst nicht hochladen!

  1. Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen Werkcharakter, der sich von allen Bezugswerken (Vorlagen) unterscheidet? (Sind Deine Handschrift als weitergestaltender Künstler, Deine Bearbeitungen das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – Fallbeispiel 1
  2. Ist der Kontext der Bildaussage klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – Fallbeispiel 2

Bei einer Bildparodie auf das verwendete Werk, die ja von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur die 2. Frage bejaht werden kann – auch das wäre legtim, solange Deine antithematische Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragenkomplexe klar bejaht werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um Dein eigenes Werk handelt. Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.

Siehe auch.png Siehe auch:  Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung

  • Geschützte Bilder
  • Ausschnitte von geschützten Bildern
  • Screenshots von geschützten Werken
gar nix. Ausnahme:
Du hast die Erlaubnis des Urhebers, das Bild unter einer freien Lizenz hier hochzuladen (Erlaubnis bitte auf der Datei-Seite oder deren Diskussionsseite hinterlegen)
  • Selbstphotographiertes, das urheberrechtlich geschützte Werke abbildet, sofern sie nicht unter die Panoramafreiheit fallen.
gar nix.

Ausnahmen:

  • Panoramafreiheit (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
  • Zitaterecht (
    (Beispiel aus/einklappen...)
    )
gar nix. gar nix.


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Fallbeispiel 1

Umdenisnedschad.jpg

Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.

Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.

Fallbeispiel 2

GurkBirn.png

Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.

Fragestellung 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.

Fragestellung 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus"). Damit ist das neue Werk klar erkennbar eine Parodie auf das verwendete Werk, und ist damit eine freie Benutzung, auch wenn der Fragenkomplex 1 nicht bejaht werden kann. Wichtig: Das Ziel der Parodie muß in diesem Fall das verwendete Werk sein.