Forum:Das ist doch falsch

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schaut irh mal bitte in den Beitrag - Rechtsschreibung- das ist doch falsch, es heisst doch Rechtschreibung (<-das da ist von Kamel:Nikla031098)

Hallo Nikla. Schau mal in deine Diskussion - bitte. Bei uns heißt das Rechtsschreibung, weil von links nach rechts geschrieben wird. Es gibt ja auch den Rechtsverkehr oder Rechtsdrehenderjugurt also von Rechts wegen ist das schon OK. Aber welchen Artikel meinst du? Luzifers Freund 10:14, 9. Jan. 2009 (CET)
PS Ah habe es gesehen. Wieso? Ist doch alles sehr gut beschrieben, hergeleitet und exakt belegt. Wo ist das Problem? Luzifers Freund 10:17, 9. Jan. 2009 (CET)
Nun ja, man kann es linguistisch oder auch politisch betrachten. Wir haben allerdings auch eine korrekte Rechtschreibung, insoweit solltest Du Dir keine Sorgen machen und wir sind da wirklich vollständig. Ja und dann gibt es sogar noch die Kamele, die nur mit dem rechten Huf schreiben können, diese üben dann sozusagen die Rechtsschreibung im wahrsten Sinne des Wortes aus. Ich hoffe Dir ein wenig Erhellung damit gebracht zu haben. (Wri sind da ganz einfach strukturiert) *g* WiKa 10:18, 9. Jan. 2009 (CET)
Aber wenn wir schon dabei sind: Was hat eigentlich die Schrift mit Rechten zu tun, und wessen Rechte sind das? Eigentlich müsste es so oder so Pflichtschreibung heissen, oder? Hmmm, alles verwirrend hier... Kameloid 23:01, 9. Jan. 2009 (CET)
Jede Schrift hat eben das Recht überall und ohne Ausnahme, soweit es das Gesetz zulässt, ohne Wenn und Aber, aber mit einigen Einschränkungen, die eigentlich der Schrift kaum Raum lassen ihre verfassungsgemäßen Rechte, sowohl im humantitären als auch im übertragenen Sinne, überall dort, wo Schrift sich ausbreiten kann und darf, sich so zu verhalten, dass kein anderer, mehr oder weniger den Umständen entsprechend, gefährdet, geschädigt oder mehr oder weniger den Umständen entsprechend belästigt oder behindert wird.
Bei einer Pflichtschreibung sieht es im Gegensatz zur Rechtschreibung so aus, dass die Schrift die Pflicht hat ohne Wenn und Aber und ohne Ausnahme, aber mit einigen Einschränkungen, die eigentlich der Schrift keinen Raum lassen ihre verfassungsgemäßen Pflichten, sowohl im humantitären als auch im übertragenen Sinne, überall dort, wo Schrift sich ausbreiten müsste, sich so zu verhalten, dass kein anderer, mehr oder weniger den Umständen entsprechend, gefährdet, geschädigt oder mehr oder weniger den Umständen entsprechend belästigt oder behindert werden würde. Luzifers Freund 13:50, 12. Jan. 2009 (CET)
Ahhh, ja jetzt ist alles klar... hätte ich auch selber drauf kommen können. Kameloid 00:34, 13. Jan. 2009 (CET)