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Version vom 22. September 2009, 20:40 Uhr von Ttogun (Diskussion | Beiträge)
@Kronf: Da vom Hochlader nicht weiter ausformuliert und wegen DOPPELLIZENZ stellt sich die Frage zur ROSTklärung nicht. Vielleicht wollte der Uploader sein Bild ja aber auch als CC/by oder CC/by-nc lizenziert haben? Kann man nicht mit Sicherheit sagen bzw. kann man gar nix dazu sagen, deshalb geht CC/by-sa schon in Ordnung. Falls es dich in irgendeiner Weise befriedigt, kannst du ja zusätzlich GFDL eintragen. Herzlichst, ungott 20:48, 22. Sep. 2009 (NNZ)
- Also, als Unfug würde ich das nicht so einfach bezeichnen. Wenn ich ein Bild hochladen und dabei versichern würde, es unter GFDL zu stellen, und ein paar Jahre später das Bild unter CC/by-sa angeboten würde, käme ich mir - Verzeihung - schon ein bisschen vera****t vor. --Kamelokronf 21:24, 22. Sep. 2009 (NNZ)
- Tja. Hätte, wäre, würde. Der Uploader erweckt nicht unbedingt den Eindruck, noch sonderlich aktiv zu sein. Wie gesagt: Der Uploader hat faktisch keine Angabe zur Lizenz gemacht, damit ist die Sache erledigt. Eine Umlizenzierung auf CC/by-sa wäre dann und nur dann nicht statthaft, wenn der Lizenzgeber eine GFDL Version (1.0 - 1.2) angegeben hätte und nicht ausdrücklich "1.x oder eine höhere ausgeschlossen hätte [1]. Ach und noch etwas: Nachteule und ich hatten uns neulich darauf verständigt, dass der Vervorlager auch gleichzeitig den Fahrschein ausstellen darf und nur eigene Bilder von einer dritten Person überprüft werden sollten. Ich halte es daher für übertrieben, dass ein hochgeladenes Bild x von einem Kamel y vervorlagt und dann von einem Kamel z verrostet wird. ungott 21:35, 22. Sep. 2009 (NNZ)