Lesbenversicherung

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Bei der Lesbenversicherung handelt es sich nicht, wie vielfach angenommen, um eine Versicherung mit abweichender Beitragssumme für homosexuelle Weibchen. Dies würde ja auch gegen den Antidiskriminierungsparagraphen verstoßen. Vielmehr ist die Lesbenversicherung aus einer Flaschschreibung des Wortes Lebensversicherung hervorgegangen, wurde daraufhin aber von windigen Firtschaftern findigen Wirtschaftern an den Mann die Frau die Opfer die KlientInnen gebracht. Die Lesbenversicherung versichtert VersicherungsnehmerInnen gegen Lesbenstiche und sämtliche Schwulitäten Spätfolgen, die sich für AllergikerInnen unter Umständen daraus ergeben können (siehe auch: Kann Spuren von Nüssen enthalten). Das Risiko einer Infektion bei einem Lesbenstich ist allerdings nicht höher als bei einer anderen vergleichbaren Verletzung auch, weshalb der Verbraucherschutz dringend vom Abschluss einer Lesbenversicherung abrät, selbst wenn der Vertrag als solcher legal ist.

Siehe auch.png Siehe auch: Versicherung