Kamelrechte

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nach: UKO (United Kamels Organisation)

  1. Alle Kamele sind gleich, nur wenige sind gleicher.
  2. Jedes Kamel hat ein Grundrecht auf Leben, Wasser und Paarung.
  3. Jedes Kamel hat ein Grundrecht auf Freiheit und Sicherheit.
  4. Kein Kamel darf auf Grund seiner Herkunft, Rasse, Fellfarbe oder Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.
  5. Kein Kamel darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden, wenigstens nicht öffentlich.
  6. Kein Kamel darf gefoltert werden, es sei denn es bittet darum, was oftmals auch so ausgelegt werden kann.
  7. Kein Kamel darf gezwungen werden Zwangs- oder Pflichtarbeiten zu verrichten, außer nach Hartz IV oder im Wehr- oder Zivildienst.
  8. Im Falle einer Anklage hat jedes Kamel ein Recht auf ein faires Verfahren und im Falle der Verurteilung auf einen anständigen Metzger.
  9. Jedes Kamel hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung, unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
  10. Wer's glaubt ist ein Kamel.

Der genaue, juristisch leichter dehnbare Wortlaut steht verstreut über alle Gesetze Ägyptens. Weitere Hinweise zu allgemeinem Kamel-UN-Recht | Grundgesetz | Kamelokratie | Verfassung oder Demokratur gibts im Kamelbinett.

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