Grundgesetz
Version vom 9. März 2005, 17:07 Uhr von WiKa (Diskussion | Beiträge)
G ist dem Grunde nach falsch bezeichnet, weil es nun wirklich keinen Grund dafür gibt und eigentlich verboten sein müsste. Allein die irreführende Bezeichnung, die darauf hindeuten soll, dass dieses Werk aufgrund eines Gesetzes entstanden ist, ist zwar richtig, weil nur nach Genehmigung des jeweiligen Oberkamels zustandegekommen und änderbar, siehe hierzu auch Verfassung. Folgende Gründe sprechen für ein künftiges Verbot dieser misslungenen Regelungswüste.
- Schwere redaktionelle Fehler lassen das Werk staatsgefährdend erscheinen. So wird z. B. von Gleichheit gesprochen, was einem Angriff auf breiter Front gegen alle hier versammelten Trachtengruppen gleichkommt, die stets von sich behaupten nicht gleich zu sein und sich auch nicht so verhalten.
- Menschenrechte die dort beschrieben sind - (unveräußerlich, siehe Humankapital) werden in Kamelonien sowieso nicht gebraucht. Neuregelungen zum Viehtransport sind hier sicherlich hilfreicher.
- Auch hat sich der Geltungsbereich dieses Gesetzes einfach so um anno 1990 verabschiedet und ist bis heute nicht wiedergekehrt. Vielleicht sollte man deshalb schon das Gesetz hinterherschicken?
- Der direkte Aufruf zur Volksverhetzung, da in Satz 146 dem Plebs nahegelegt wird sich um eine Verfassung zu bemühen, die aber für diesen Landstrich gar nicht vorgesehen ist. OK, diesen Satz könnte man auch als irreführende Werbung bezeichnen und steht somit auch unter Strafe.
- Muss das G sowieso weg, weil die Übersetzungen in die anderen 187 Sprachen zu teuer kommen.
- Eur-Opa jetzt den Laden übernimmt und die haben schon mehr Übersetzungen und noch viel bessere Spielregeln.