Geistiges Eigentum

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Geistiges Eigentum gehört zur Gruppe der Unwörter.

Der GedankeTM ist geistiges Eigentum seines Denkers. Wer dieselbe IdeeTM hat, vergreift sich also am geistigen Eigentum anderer. (Im Volksmund übrigens Ideenklau genannt.)

Derzeit überlegt man, ein Patentamt für GedankenTM einzurichten. Wie das genau aussehen soll, ist nicht bekannt, da die GedankenTM hierzu einem anderen gehören … denkeTM ich.

Auf jeden Fall muss man dann immer daran denken, nicht an etwas zu denken, an das früher mal jemand gedacht haben könnte, ohne sicher zu sein, dass man entweder den gleichen GedankenTM schon vor diesem Jemand gehabt hat oder dass dieser Jemand nicht daran gedacht hat, diesen GedankenTM patentieren zu lassen.

Zitate

  • There is no such thing as "Intellectual Property". The belief in it might be due to a lack of "Intellectual Prosperity", though.
    -- pullmoll, Telepolis-Forum
  • Die GedankenTM sind frei…
    -- Deutsches Volkslied

Fachliteratur

Methusalem der Ältere: Das geistige Eigentum und seine Widersacher, Alexandrien/Alzheim/Karlsruhe, irgendwann in der Jurazeit.

Siehe auch.png Siehe auch:  GNU FDL TM


Paragraphenreiten2005.jpg Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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Dieser Beitrag verstößt vermutlich gegen das Urheberrecht oder unsere Lizenzbestimmungen.

Abkürzung: KP:URH

Das leidige Urheberrecht

Zwar freut sich die Kamelopedia über jeden gut gemachten Beitrag. Aber leider verstößt man in der Regel gegen geltendes Recht, wenn man ein Bild oder einen (größeren) Text, den man irgendwo im Internet oder in einer Mail gefunden hat, einfach so in die Kamelopedia hochlädt. Das gilt normalerweise auch dann, wenn man die Sache vor dem Hochladen etwas abändert. Leider müssen wir auf dieser Tatsache herumreiten, weil ansonsten früher oder später irgendein ***** den Betreiber der Kamelopedia wegen Urheberrechtsverstößen verklagen wird. Gnome-face-sad.svg


Siehe auch.png Siehe unbedingt:  Entscheidungshilfe für das Hochladen


Bevor man Erzeugnisse anderer Leute in der Kamelopedia verwendet, muss man sich die explizite Erlaubnis des ursprünglichen Autors einholen – die bloße Angabe der Quelle, wo die Datei herstammt, reicht nicht aus!


Diese Erlaubnis muss in irgendeiner Form vorliegen, im einfachsten Fall ist auf der Webseite, wo die Mediendatei oder Text herkommt, eine entsprechende Lizenzbekundung des Urhebers hinterlegt. Falls diese fehlt oder davon auszugehen ist, dass die Webseite bald offline sein wird, muss diese Erlaubnis auf der Seite zum Bild oder auf der Diskussionsseite zum Artikel genau dargestellt werden. Die meisten der hier erlaubten Lizenzen (Creative Commons & GNU) bedingen außerdem die Nennung des/der Urheber/s.

Golden Kamel.jpg Tipp:  Beiträge und Bilder aus der Wikipedia oder aus den Wikimedia Commons kannst Du in der Regel mit entsprechender Kennzeichnung (!) bedenkenlos übernehmen. Dazu kann man folgende Vorlagen verwenden:

  • Für Texte aus der Wikipedia: {{WPTitel|Artikelname}}
  • Für Mediadateien die Vorlage: {{Bild....}}

Vergiss bitte nie, die genaue Quelle zu nennen, von der Du ein Bild bzw. größere Textbausteine übernommen hast! Dies gilt auch für von Dir selbstgemachte Fotos oder Texte, die Du bereits auf Deinen eigenen Seiten publiziert hast. Bedenke hierbei, dass kein Kamel wissen kann, welche Seiten Du betreibst, wenn Du es nicht explizit sagst.

Mediadateien und Texte (außer einigen sehr verdrehten Ausnahmen) die nicht unter den folgenden Lizenzen; CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD freigegeben sind oder, wenn Du der Urheber bist, Du nicht damit einverstanden bist, dein Werk unter einer dieser Lizenzen freizugeben, darf es nicht hochgeladen werden. Dies gilt in der Regel auch für Werke die verändert oder aus anderen Werken zusammengeschnippselt wurden.

Golden Kamel.jpg Achtung:  Ganz unabhängig vom Urheberrecht und den in den Quellen verwendeten Lizenzen gilt für abgebildete Personen das Recht am eigenen Bild! Bitte dazu diese Vorlage verwenden.

Ausnahmen

Ausnahmen können sein:

  • § 57 UrhG: Zulässig ist …[das Benützen]… von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand … anzusehen sind. (wie immer man das auslegen mag…).[1]

Lektüre-Empfehlungen

Fremde geschützt Werke verwenden:

Zusammenfassung

Diese Aufstellung ist Beta-Version und nicht vollständig und deckt auch nicht alle Aspekte der Rechtslage ab. Als Referenz darf in jedem Fall nur die original Lizenzpublikation herangezogen werden.
Werke mit dieser Lizenz… erlauben folgendes… Verpflichten den Nutzer zu dem da Info
Hier nicht aufgeführte Lizenzen
(Siehe auch.png Siehe auch: Ausnahmen)
  • Kein Kopieren
  • Kein Veröffentlichen
  • Kein Verstümmeln
  • Einverständnis des/der Urheber/s einholen
  • Sachen, die nicht vereinbar sind mit dem Projekt Kamelopedia.
[2]
CC/zero Creative Commons License.
Du verzichtest damit weltweit auf alle Rechte an deinem Werk, soweit es das Gesetz zulässt.[PD]
  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Kommerzielle Nutzung
  • Gar nichts
[3]
CC/by
(Derivate können auch unter CC/by-sa oder GFDL gestellt werden)[4]([5])
  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Kommerzielle Nutzung
  • Namensnennung des/der Urheber/s
  • min. Link auf Lizenzbedingungen
[6]
CC/by-sa
  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Kommerzielle Nutzung
  • Namensnennung des/der Urheber/s
  • Weitergabe (auch daraus entstehender Werke!) unter vergleichbaren Bedingungen.
  • min. Link auf Lizenzbedingungen
[7]
CC/by-nc
  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Namensnennung des/der Urheber/s
  • Keine kommerzielle Nutzung[8]
  • min. Link auf Lizenzbedingungen
[9]
CC/by-nc-sa
  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Namensnennung des/der Urheber/s
  • Keine kommerzielle Nutzung
  • Weitergabe (auch daraus entstehender Werke!) unter vergleichbaren Bedingungen.
  • min. Link auf Lizenzbedingungen
[10]
PD[PD] Public Domain
(so was wie Gemeinfreiheit)

PD/selbst
(der Urheber wollte das Ding nicht mehr)
frei
(wie PD/selbst nur angepasst auf's deutsche Urheberrecht)

  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Kommerzielle Nutzung
  • Gar nichts
[11][12]
PD/alt
(je nach Herkunft und Art des Werkes 50-100 Jahre nach dem Tod des Urhebers)
  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Kommerzielle Nutzung
  • Gar nichts
[13]
PD/schöpfungshöhe
(Werke die nichts Besonderes hergeben)
  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Kommerzielle Nutzung
  • Gar nichts
[14]
PD/NASE
(Vorsicht: Nicht alles was .gov ist, ist auch frei, dort Legal notices beachten.)
  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Kommerzielle Nutzung
  • Grundsätzlich zu gar nichts
  • Es wird um Nennung der Herkunft gebeten.[15]
[16]
GFDL GNU-Lizenz für freie Dokumentation
(Entspricht CC/by-sa, ist aber nicht kompatibel)
  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Kommerzielle Nutzung
  • Namensnennung des/der Urheber/s
  • Weitergabe (auch daraus entstehender Werke!) unter dieser Lizenz.
  • Lizenzbedingungen müssen mitgeliefert werden
[17]
[18]
LGPL GNU Lesser General Public License
(Fast identisch mit GFDL)
  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Kommerzielle Nutzung
  • Unter bestimmten Umständen, können Derivate auch anders lizenziert werden
  • Namensnennung des/der Urheber/s
  • Weitergabe (auch daraus entstehender Werke!) unter dieser Lizenz.
  • Lizenzbedingungen müssen mitgeliefert werden
[19]
LAL Licence Art Libre (Free Art License (FAL))
  • Kopieren
  • Veröffentlichen
  • Verstümmeln
  • Kommerzielle Nutzung
  • Namensnennung des/der Urheber/s
  • Namensnennung des/der Originalwerke/s
  • Nennung der Herkunft des/der Originalwerke/s
  • Weitergabe (auch daraus entstehender Werke!) unter dieser Lizenz.
  • min. Link auf Lizenzbedingungen
[20]
Die Lizenz kann nicht zurückgezogen werden (ausser Creative Commons[21], aber nicht rückwirkend)
[PD] In Deutschland kann man nicht auf die Urheberschaft verzichten, aber es gibt die Möglichkeit die Nutzungsrechte auf die Allgemeinheit zu übertragen:
Nach § 31 UrhG erteilst du Allen das unbeschränkte Nutzungsrecht dein Werk auf alle möglichen Nutzungsarten zu missbrauchen und zwar räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Damit verzichtest du auch auf alle Rechte an dem Werk, die dir ab § 11 UrhG eingeräumt werden, wie zB.: Angemessenen Vergütung (§ 11), Veröffentlichungsrecht (§ 12), Namensnennung (§ 13), Entstellung des Werkes (§ 14) usw.

Zwang der Lizenzen

Diese Aufstellung ist Beta-Version und nicht vollständig und deckt auch nicht alle Aspekte der Rechtslage ab. Als Referenz darf in jedem Fall nur die original Lizenzpublikation herangezogen werden.
Ich habe Ausgangslage Lizenz in der Kamelo Info
Mehrere Bilder zusammengemischt.[C] Da gewisse Lizenzen dominante zwanghafte Forderungen haben, ist darauf zu achten:
  • Einmal GNU, immer GNU[ccg]
  • Mischen von CC-xx und GNU nicht immer möglich
  • Ist GNU dabei, muss auch GNU weiter Lizenziert werden.
  • Ist GNU & CC-xx-nc (kein Kommerz) dabei, muss das Bild gelöscht werden.
  • Ist GNU & CC-xx-nd (nicht ändern) dabei, muss das Bild gelöscht werden.
  • Ist GNU & CC-xx-sa (gleiche Bedingungen) dabei, muss das Bild gelöscht werden.[ccg]
  • Ist Copyright dabei, muss das Bild gelöscht werden.
Ein Bild verunstaltet und will meine Leistung schützen.[C] Entscheidend für die Lizenzmöglichkeiten ist das Ursprungsbild:
  • CC-sa-xx bedingt, dass auch Derivate unter "gleichen oder entsprechenden Bedingungen" weitergegeben werden.
  • GNU bedingt, dass das Werk unter GNU weitergegeben wird.[ccg]
  • Das Werk war CC-sa-xx -> CC-sa-xx, du als Kamel (oder wie immer du dich outest) musst nun auch als Mit-Urheber genannt werden.[ccg]
  • Das Werk war GNU -> GNU, du als Kamel (oder wie immer du dich outest) musst nun auch als Mit-Urheber genannt werden.[ccg]
  • Das Werk war Copyright -> Bild wird gelöscht.
[ccg] In wie weit CC/by-sa 3.0 und GFDL 1.3 nun tatsächlich kompatibel sind, weiss ich auch nicht.[22]
[C] Siehe dazu Ausnahmen und Entscheidungshilfe für das Hochladen

Bitte erkläre Herkunft, Lizenz und Urheberrecht des beanstandeten Beitrags.
Dieser Beitrag wird ansonsten nach Ablauf einer willkürlichen Frist von ungefähr einer Woche zu unserem Bedauern begraben werden müssen.


Kamelopedia-Lizenzbestimmungen, Beachten des Urheberrechts (Wikipedia), Beachten von Bildrechten (Wikipedia)
bei strittigen Fragen siehe: Kamelopedia:Fragen zum Urheberrecht


wiki:Geistiges Eigentum wiki-en:Intellectual property