Ohrenschmaus
Der Ohrenschmaus ist ein Vertreter der Schmaus-Familie. Wie seine Verwandten gehört er der Klasse der Kamelacostraca an. Im Rahmen der allgemeinen Evolution ist er jedoch so weit mutiert, dass er sich von diesen in nicht unbedeutender Art und Weise unterscheidet.
Der Ohrenschmaus besitzt weder Arme, Beine, Höcker noch Hufe. Er bewegt sich hauptsächlich durch akustische Schwingungen fort. Je harmonischer diesbezüglich die Resonanzstruktur ist, desto schneller bewegt sich der Ohrenschmaus fort. Biologen kennen dieses Phänomen als Resonanzeffekt. Hat der Ohrenschmaus aber einmal einen Platz gefunden, an dem die Lebensbedingungen für ihn angenehm sind, verlässt er ihn nur selten wieder. Seine metamorphe Gestalt nutzt er dann in der Regel um sich so zu tarnen, dass er unbemerkt so lange wie möglich an diesem Ort verweilen kann. In den Behausungen von Kamelen kopiert er z.B. gerne Möbelstücke. Manchmal wundern sich die Besitzer des Kamelbaus dann zwar über das neue Möbelstück, schreiben den Erwerb aber kurzum den anderen Mitbewohner zu.
Der Ohrenschmaus ist wie viele Schmause nicht Sehtauglich. Ferner sind Geruchs- und Geschmackssinn so gut wie gar nicht entwickelt. Äußerst gut ist hingegen der Gehörsinn des Tieres entwickelt.
Der Ohrenschmaus nimmt Nahrung nicht in der üblichen in der Natur anzutreffenden Weise auf. Er lebt hauptsächlich von den durch Musik verursachen akustischen Wellen. Diese setzt er im Rahmen eines komplexen Chemiepysikalischen Prozesses in Energie um, mit der er alle seine Körperfunktionen betreiben kann. Besonders die tiefen Frequenzen im Bereich von 0 bis 80 Hz (Hartz 4) kann sehr gut in Energie umwandeln. Oft erzeugt dieser Frequenzbereich sogar einen Energieüberschuss, den das Lebewesen dann durch Eigenvibration kompensieren muss. Man kennt das, wenn man z.B. bei lauter Musik, wie z.B. Hip-Hop oder Techno meint, das Möbilar würde mitschwingen oder das Geschirr im Schrank wackeln. Nicht ganz soviel Energie, aber dennoch mehr als ausreichend liefert auch der Frequenzbereich von 80 - 120 Hz (Hartz 3). Eine Frequenz von unter 0,02 Hz (Hartz 0) kann der Ohrenschmaus hingegen nicht mehr verwerten.
Siehe auch: Gemeiner Schmaus, Gaumenschmaus