Zweifelhaft

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
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Zur Zweifelhaft wird nach kamleischem Strafgesetzbuch derjenige Verurteilt, dessen Schuld nicht ganz zu hundert Prozent erwiesen ist. Aber obwohl selbst nach dem Urteil noch Zweifel daran bestehen, dass es die Richtige oder den Richtigen erwischt hat, ist im Ganzen betrachtet diese Haftform für die Herde nur von Vorteil. Denn unter den zweifelhaften Eingekerkerungen sind nach juristischen Untersuchungen mindesten 50 % zu recht veruteilte Kamele zu finden. Und diese kriminellen Elemente können der Gemeinschaft immerhin nicht mehr schaden. Die unschuldig inhaftieren können sich dafür mit dem Gedanken trösten, dass ihre Haftstrafe trotz allem für die Gesellschaft nur von Vorteil ist.

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Nur ein kleiner Haftstreifen

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