Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Aushangtafel

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§0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Unumstößliche Regeln zur Anerkennung Langjähriger Tätigkeit (URALT)

(Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß 15/VrfgngKf01)


Artikel 1: Namen und Begriffe

(a) Für den Zentralrat der Paragraphenreiter gibt es keine zulässigen Abkürzungen, Kurzworte oder Alternativbezeichnungen. Nicht korrekt adressierte Vorgänge werden vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht bearbeitet.
(b) Als dienstälteste Mitglied im Sinne dieser Geschäftsordnung gilt derjenige Spielteilnehmer, der zum aktuellen Zeitpunkt die längste ununterbrochene Mitgliedschaft im Zentralrat der Paragraphenreiter vorzuweisen hat.

Artikel 2: Ämter

Vorsitzender ist stets das dienstälteste Mitglied.

Artikel 3: Aufgaben

Über die Neubesetzung des Spielleiterpostens gemäß § 4.2 (c) entscheidet das dienstälteste Mitglied.

Artikel 4: Vorgänge

(a) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß § 4.1 (d) Satz 2, § 4.2 (b), § 6 (e) Satz 3 oder § 9 (c) Satz 2 werden erst nach entsprechendem Mehrheitsbeschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter bearbeitet. Bei Gefahr im Verzug kann davon abweichend jedes Mitglied die Rechtsmittel bearbeiten.
(b) Rechtsmittel gegen anderweitige Vorgänge des Zentralrates der Paragraphenreiter kann jedes Mitglied bearbeiten.

Artikel 5: Änderungsbestimmungen

Diese Geschäftsordnung kann nur durch das dienstälteste Mitglied geändert, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden. § 3.3 (c) der Spielregeln bleibt unberührt.