Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Aushangtafel
§0: Alles muss seine Ordnung haben!
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
Zentralrat der Paragraphenreiter ▪ Aushangtafel ▪ Schalterhalle ▪ Tagungsraum ▪ Chefsessel ▪ Abstellkammer
Aufsichtsrat ▪ Überwachungszentrale ▪ allgemeine Vorgänge ▪ interne Vorgänge ▪ Geschäftsordnung ▪ Kellergewölbe ▪ schwarzes Brett ▪ Poesie (via Spielleiter) ▪ aktuelle Ärgernisse (via Zentralrat)
Zentrale Aktenaufsicht ▪ Geschäftsordnung ▪ Allgemeingültige Aktennormen ▪ Vorbringungen ▪ Beratungen
Unumstößliche Regeln zur Anerkennung Langjähriger Tätigkeit (URALT)
(Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß 15/VrfgngKf01)
Artikel 1: Namen und Begriffe
- (a) Für den Zentralrat der Paragraphenreiter gibt es keine zulässigen Abkürzungen, Kurzworte oder Alternativbezeichnungen. Nicht korrekt adressierte Vorgänge werden vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht bearbeitet.
- (b) Als dienstälteste Mitglied im Sinne dieser Geschäftsordnung gilt derjenige Spielteilnehmer, der zum aktuellen Zeitpunkt die längste ununterbrochene Mitgliedschaft im Zentralrat der Paragraphenreiter vorzuweisen hat.
Artikel 2: Ämter
- Vorsitzender ist stets das dienstälteste Mitglied.
Artikel 3: Aufgaben
- Über die Neubesetzung des Spielleiterpostens gemäß § 4.2 (c) entscheidet das dienstälteste Mitglied.
Artikel 4: Vorgänge
- (a) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß § 4.1 (d) Satz 2, § 4.2 (b), § 6 (e) Satz 3 oder § 9 (c) Satz 2 werden erst nach entsprechendem Mehrheitsbeschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter bearbeitet. Bei Gefahr im Verzug kann davon abweichend jedes Mitglied die Rechtsmittel bearbeiten.
- (b) Rechtsmittel gegen anderweitige Vorgänge des Zentralrates der Paragraphenreiter kann jedes Mitglied bearbeiten.
Artikel 5: Änderungsbestimmungen
- Diese Geschäftsordnung kann nur durch das dienstälteste Mitglied geändert, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden. § 3.3 (c) der Spielregeln bleibt unberührt.