Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Schalterhalle

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Version vom 2. Oktober 2011, 16:39 Uhr von J* (Diskussion | Beiträge) (Regeländerungsvorschlag: Ratingagentur)
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Station10 3D.png
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§0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Nr. 01 vom 01.10.2011

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Antrag

Vorgangsnummer: ZdP-01-a

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Regeländerung siehe Anhang

Begründung: Es kann nicht sein das für eine solch wichtige Angelegenheit, wie das Verständnis der Fachbegriffe des Regelwerks sie sicherlich darstellt, keinerlei Zuständigkeit genannt ist. Aus diesem Grunde fordere ich den Zentralrat der Paragraphenreiter die im Anhang aufgeführten Regeländerungen umzusetzen.

Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 15:20, 1. Okt. 2011 (NNZ)

Anlage

§10 (a) Jeder Spielteilnehmer ist selbst dafür zuständig sich über die in den Regeln und Geschäftsordnungen verwendeten Fachbegriffe zu informieren.

Nr. 02 vom 02.10.2011

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: ZdP-02-a

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Regeländerung siehe Anhang. (*) ist dabei durch die niedrigste Nummer zu ersetzen, welche den Regeltext ordnungsgemäß einsortiert.

Begründung: Damit Organe in der Lage sind, der Bürokratie in vollem Umfang zu dienen, ist es unumgänglich, die Mitglieder selbiger in ihrem Büroschlaf zu fördern, da nur ein ausgeschlafenes Mitglied über ein optimales Regel- und Ordnungsbewusstsein verfügt. Um den Anteil der mit Büroschlaf verbrachten Arbeitszeit maximieren zu können, ist es wichtig, Anträge, Anfechtungen, Beschwerden und alle weiteren Vorgänge zwecks Prioritätensetzung gewichten zu können.

Als ein Nebeneffekt werden solche Vorgänge langsamer bearbeitet, deren Verursacher aufgrund unbürokratischen Verhaltens eine niedrige Bewertung erhalten hat und es gibt so die Möglichkeit, eventuelle Gefährdungen für die Bürokratie früher aufzudecken.

Unterschrift, Datum: J* 17:39, 2. Okt. 2011 (NNZ)

Anlage

§4.(*) Ratingagentur

(a) Die Ratingagentur ist ein eigenständiges Organ mit bis zu drei Mitgliedern.
(b) Ziel der Ratingagentur ist die Bewertung von Organen oder Einzelkamelen bezüglich ihrer Bearbeitungswürdigkeit. Jedes bewertete Organ oder Einzelkamel erhält neben diverser Einzelbewertungen eine Gesamtbewertung der Bearbeitunswürdigkeit nach folgender Skala: A (sehr bearbeitungswürdig), B (bearbeitungswürdig), C (mäßig bearbeitungswürdig) oder D (bearbeitungsunwürdig)
(c) Die Berechnungsvorschriften sind regelmäßig zu verkomplizieren und in der Geschäftsordnung oder einer ergänzenden Regelung festzuhalten.
(d) Die Ratingagentur publiziert in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen die aktuelle Gesamtbewertung aller existierenden Organe. Die Bewertung von Einzelkamelen erfolgt ausschließlich auf Antrag.
(e) Die Ratingagentur kann die für die Bewertung benötigten Daten selbst erheben oder die Erhebung der Daten durch das zu bewertende Organ oder Einzelkamel verlangen. Geschieht dies nicht, so kann die Ratingagentur stattdessen Fallback-Werte verwenden, die zuvor in der Geschäftsordnung oder einer ergänzenden Vorschrift festgehalten wurden.
(f) Organe können im Rahmen ihrer Geschäftsordnung die Bevorzugung positiv bewerteter Antragsteller oder Sachbearbeiter festlegen oder negativ bewerteten Antragstellern oder Sachbearbeitern zusätzliche bürokratische Hürden auferlegen, soweit dies verhältnismäßig ist und keiner gültigen Spielregel oder sonstiger Vorschrift widerspricht.