Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Organe/Aufsichtsrat/schwarzes Brett

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Vollkommene, aufsichtsrätisch maßgebliche Paragraphen in regelkonformem Erlass (VamPirE)

§0 Präambel

[]

§1 Zweck

(a) Die VamPirE bilden die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates nach §3.3 (a) der Spielregeln.
(b) Der Aufsichtsrat verpflichtet sich, gemäß der VamPirE zu arbeiten.

§2 Änderungen

(a) Änderungen der VamPirE erfolgen per Abstimmung.

§3 Vorgänge

(a) An den Aufsichtsrat gerichtete Vorgänge sind auf der jeweils dafür vorgesehenen Vorgangsseite einzureichen. Für organinterne Angelegenheiten ist dies die Seite Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Aufsichtsrat/interne Vorgänge, alle anderen Angelegenheiten sind auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Aufsichtsrat/allgemeine Vorgänge vorzubringen.
(b) Für jede neue Angelegenheit ist eine eigene Akte anzulegen. Der Verursacher kann dabei eine 11-stellige, ganzzahlige, dezimale vergebene Vorgangsnummer wählen. Die Vorgangsnummer muss innerhalb der Seite eindeutig sein und eine prime Quersumme haben. Jeder darauf folgende Vorgang erhält selbige Vorgangsnummer mit dem zusätzlichen Suffix eines Minus und der Position des Vorgangs innerhalb der Akte als kleine römische Ziffern.
(c) Während der Kaffepause des Aufsichtsrates sind keine Vorgänge einzureichen. Ausgenommen davon sind Vorgänge, die mit dem Stempel "eilt" versehen sind und denen eine ausführliche Begründung der Dringlichkeit des Vorgangs beigefügt ist. Beginn und Ende jeder Kaffepause macht der Aufsichtsrat öffentlich bekannt.
(d) Als Rechtsmittel ist die Anfechtung zulässig. Der Vorsitzende prüft daraufhin die Angelegenheit. Wird der Anfechtung stattgegeben, so wird erneut nach dem üblichen Verfahren über die Angelegenheit entschieden.

§4 Geschlossene Akten

(a) Akten, in denen seit mehr als fünf Tagen keine neuen Vorgänge erfolgten, gelten als geschlossen.
(b) Es ist unzulässig, Vorgänge in geschlossenen Akten durchzuführen. Der Nachsitzende ist von dieser Regelung ausgenommen.
(c) Die Wiedereröffnung einer Akte kann in einer separaten Akte beantragt werden. Im Genehmigungsfall führt der Nachsitzende die Wiedereröffnung als Maßnahme innerhalb der betreffenden Akte durch.

§5 Spezielle Ämter

(a) Vorsitzender ist stets das dienstälteste Mitglied. Lediglich werktags oder am Wochenende gibt es den Titel an das dienstjüngere Mitglied ab.
(b) Nachsitzender ist stets das dienstälteste Mitglied.

§6 Entscheidungsfindung

(a) Soweit nicht anders festgelegt ist jedes Mitglied des Aufsichtsrates berechtigt, im Namen des Aufsichtsrates zu handeln.
(b) Sofern die Genehmigung eines Antrags an den Aufsichtrat keiner Frist unterliegt, so ist eine Abstimmung erforderlich.
(c) Bei Abstimmungen ist jedes Mitglied des Aufsichtsrates stimmberechtigt. Soweit nicht anders vorgeschrieben, so ist für ein positives Votum eine einfache Mehrheit ausreichend.

Anhang A: Beispiele

Wurde als Vorgangsnummer für den ersten Vorgang der Akte die Vorgangsnummer 33333133333 gewählt, so erhält der vierte Vorgang der Akte die Vorgangsnummer 33333133333-iii.