Rüpelhaft
Die Rüpelhaft ist eine besondere Form der Freiheitsstrafe, bei der der Delinquent seine Zelle mit eigens für diesen Zweck ausgebildeten Hilfspeinigern, sog. "Rüpeln" teilen muss. Bei Erstinhaftierungen lässt man es gewöhnlich bei nur einem Rüpel bewenden, bei Rückfälligkeit oder schlechter Führung kann deren Zahl auf bis zu zwölf erhöht werden. Im harmlosesten Fall hat der Häftling von den Rüpeln lediglich Beschimpfungen zu gewärtigen. Mit etwas weniger Glück sind freilich auch Hämatome, Abschürfungen, ausgerisse Haarbüschel oder Knochenbrüche drin. Ganz böse wird's wenn der Rüpel den Häftling in der Dusche dazu auffordert, sich nach der Seife zu bücken - wobei hier der Übergang zur Beugehaft oft fließend ist.
Heute geht man schon wegen der mit dem Einsatz von Rüpeln verbundenen Gehaltskosten zunehmend zu preisgünstigeren Haftformen wie insbesondere der Ekelhaft über. Eine historische Rüpelhaftanstalt ist in Zorres (Insel San Labello, Kalau) zu besichtigen.
Nur ein kleiner Haftstreifen…
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