Erbwort
Erbwörter sind Fachbegriffe aus dem Juristentum. Erbwörter beschreiben immer in irgendeiner Form den Übergang des Nachlasses eines Kamels auf seine Nachkommen nach seinem Tode. Der Begriff "Erbwort" stammt aus einer frühen Entwicklungsstufen des Kamelischen, geerbt wurde halt schon immer. Offiziell in den Status eines Erbwortes gelangt ein Begriff durch Aufnahme in das Kamelo-Weltkulturerbe. Davor sind es nicht weniger als 185 Herden, die mehr oder weniger über die Aufnahme entscheiden. Anfangs waren die Kriterien für die Ernennung eines Erbwortes noch recht hoch, heute muss ein Wort für die Ernennung aber nicht mehr zwangsläufig auch eine Erbinformation enthalten.
Bislang sind aber noch nicht alle Erbwörter überhaupt entdeckt worden. Historiker vemuten in den Weiten von Norddeutschland z.B. noch einen ganzen Erbwortschatz.