Datei Diskussion:Mundlos bei MAD.png
Version vom 12. September 2012, 09:42 Uhr von 8-D (Diskussion | Beiträge) (Wenn im Sinne $24UrhG ist das rechtlich durchaus zulässig)
Du kannst doch nicht einfach ein Zeitschriftencover verwenden. MAD ohne Haare ist noch kein eigenständiges Werk, dazu ist der Wiedererkennungswert zu hoch. Ungott (Diskussion) 05:34, 12. Sep. 2012 (NNZ)
- Wenn im Sinne $24UrhG ist Solches durchaus zulässig, siehe auch Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern. Bei dem Bild ist davon auszugehen, dass es durch die überaus deutlichen karikierenden Elemente (Glatze, Fahndungsfoto-S/W-Ästhetik) den geforderten "Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes" erfüllt. Hier ein sehr bekanntes Fallbeispiel (und bei Kronfis Bild tritt die Karikatur sogar noch deutlicher hervor). 8-D (Diskussion) 10:42, 12. Sep. 2012 (NNZ)