Bildrechte sind eine ziemlich komplizierte Angelegenheit durch die kein Kamel komplett rechtssicher durchsteigen kann.
Mit der folgenen Tabelle wollen wir dir bei deiner Entscheidung helfen, ob Du ein Bild in der Kamelopedia hochladen darfst oder lieber nicht.
Bedeutung der Farben
Schau in der Tabelle nach, in welche Farb-Kategorie das Bild fällt, das du hochladen möchtest.
Dann bedeutet ...
grün: Bild darf hochgeladen werden.
gelb: Bild darf unter Umständen hochgeladen werden.
rot: Bild darf nicht hochgeladen werden. Trotzdem hochgeladene Bilder werden bei offensichtlichen Rechtsverstößen gelöscht.
Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern
Mit diesen Bildern...
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...darfst du das machen:
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Zu beachten gibts dazu:
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- Fremde Bilder oder Bildteile die diese freien Lizenzen verwenden:
CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies) (Erläuterung)
- Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken, die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden. Solltest Du Werke Anderer für Dein Bild mitverwendet haben, die nicht unter einer der oben aufgeführten Lizenzen standen, dann gehe bitte in die gelbe Rubrik hier drunter.
- Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden (Ausnahmen siehe rechts).
- Geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen (Erlaubnis + Name des Rechteinhabers bitte nach dem Hochladen des Bildes auf der dortigen Diskussionsseite zitieren).
- Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.
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Kannst du bedenkenlos hochladen.
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- Achtung Persönlichkeitsrechte:
Sollten auf Deinem Bild Personen abgebildet sein, dann verwende bitte diese Vorlage (dort nähere Erklärung).
- Urheberrechtlich geschützte Gegenstände, z.B. Plakate, Kunstwerke und Gebäude, dürfen nur unter bestimmten Umständen abgebildet werden:
- Panoramafreiheit (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
- Beiwerk (Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf Deinem Bild befinden, also unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind; Probe: Wären die mit abgebildeten Personen oder Gegenstände hinsichtlich der Bildaussage austauschbar?)
- Zitate (
(Beispiel aus/einklappen...) (Beispiel aus/einklappen...) (Beispiel aus/einklappen...) X Das Magazin "Der Spiegel" verwendet Scans von Zeitungsartikel-Auszügen für seine humoristische Rubrik "Hohlspiegel" und beruft sich damit auf das Zitaterecht (obwohl Scans und nicht bloß abgetippte Zitate). Manchmal werden in dieser Rubrik auch Textauszüge + Bilder zitiert, die Bilder stehen dabei zusammen mit dem Text und weisen eine sehr geringe Auflösung auf. (Wichtig: Quellenangabe ist hier Pflicht!) |
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eigene Bilder, z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben (Bearbeitungen, "Freie Benutzung"):
Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende Regeln - siehe rechts. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand.
Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass das Bild deine eigene Schöpfung ist, musst du beim Hochladen die Bezugswerke angeben (Was wurde inwiefern berabeitet und/oder parodiert?).
Die rechts stehenden Entscheidungshilfen geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Dass wir mit unserer Einschätzung im konkreten Fall stets richtig liegen, kann leider keiner garantieren.
Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader.
Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Kamelwüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre...
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Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen.
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Maßgebliche Paragraphen im UrhG:
§3 (Bearbeitungen)
§24 (Freie Benutzung)
§23 (unfreie Bearbeitung)
Hierzu eine etwas eingängigere Faustformel zur Eigenüberprüfung Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss mindestens einer der folgenden beiden Fragestellungen uneingeschränkt und klar bejaht werden können, damit es sich auch rechtlich um ein eigenes Werk handelt.
- Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen Werkcharakter, der sich von allen Bezugswerken (Vorlagen) unterscheidet? (Sind Deine Bearbeitungen, Deine eigene Neu- / Um-Gestaltung das Vordergründige in dem Werk? Tritt also der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – Fallbeispiel 1
- Ist der Kontext Deiner Bildaussage klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – Fallbeispiel 2
Bei einer Bildparodie auf ein Werk, die ja von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur die 2. Frage bejaht werden kann – das ist legtim, solange Deine antithematische Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragenkomplexe ohne Einschränkung bejaht werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um ein eigenständiges Werk handelt. Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.
Siehe auch: Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung
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- Geschützte Bilder (Bilder ohne freie Lizenz, die es erlauben würde, die Bilder ohne Erlaubniseinholung zu verbreiten, siehe grüner Kasten oben)
- Ausschnitte von geschützten Bildern
- Screenshots von geschützten Werken
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gar nix.
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Ausnahmen:
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- Selbstphotographiertes, das geschützte Werke abbildet. (Ausnahmen siehe rechts)
- Abbilder von Personen, sofern sie sich nicht mit der Veröffentlichung einverstanden erklärt haben
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gar nix.
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Ausnahmen:
- Panoramafreiheit (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
- Beiwerk (Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf Deinem Bild befinden, also unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind; Probe: Wären die mit abgebildeten Personen oder Gegenstände hinsichtlich der Bildaussage austauschbar?)
- Zitate (
(Beispiel aus/einklappen...) (Beispiel aus/einklappen...) (Beispiel aus/einklappen...) X Das Magazin "Der Spiegel" verwendet Scans von Zeitungsartikel-Auszügen für seine humoristische Rubrik "Hohlspiegel" und beruft sich damit auf das Zitaterecht (obwohl Scans und nicht bloß abgetippte Zitate). Manchmal werden in dieser Rubrik auch Textauszüge + Bilder zitiert, die Bilder stehen dabei zusammen mit dem Text und weisen eine sehr geringe Auflösung auf. (Wichtig: Quellenangabe ist hier Pflicht!) |
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- Bilder ohne Quellenangabe (bei eigenen Werken ist die Quelle als "selbst" zu definieren)
- Bilder, deren Lizenz eine Bearbeitung verbieten
- Bilder, die gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen
- Bilder, welche zwar von dir sind, die du aber nicht unter einer der folgenden Lizenzen freigeben willst:
CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies) (Erläuterung)
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gar nix.
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gar nix.
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Fallbeispiel 1
Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.
Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.
Fallbeispiel 2
Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.
Fragestellung 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.
Fragestellung 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus"). Damit ist das neue Werk klar erkennbar eine Parodie auf das verwendete Werk, und ist damit eine freie Benutzung, auch wenn der Fragenkomplex 1 nicht bejaht werden kann. Wichtig: Das Ziel der Parodie muß in diesem Fall das verwendete Werk sein.
Weitere Beispiele, die andere verbockt haben
- Der "Spiegel" übernahm für dieses Cover weitgehend das Titelbild "der Bunten" und ist damit zu dicht aufgefahren!
- Hingegen ist dieser Adlerklau genehmigt worden.