Pflegenotstandsgesetz

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Ds Pflegenotstandsgesetz ist das Gesetz das in Kraft tritt, wenn der Staat seine verfassungsgemäßen Aufgaben im Bereich der Kranken- und Altenpflege nicht mehr wahrnehmen kann, damit diese Aufgaben an Pflegenotdienste delegiert werden können, um eine geregelte Pflege aufrecht zu halten.

Dieses Gesetz kann nach einem Krieg, nach einer Epidemie oder nach einer Unfallserie angewendet werden, wenn mehr als 80% der Bevölkerung gleichzeitig und an einem Tag während eines Unfalls verletzt worden sind.

Das Gesetz lässt dabei offen um welche Art der Verletzung es sich handeln muss und in wieweit der verunfallte Bürger seine Bürgerrechte noch wahrnehmen kann. Erfahrungsgemäß kann bei einem Aua-Finger der Betreffende noch zur Wahl gehen oder bei einem Kratzerchen am Knie an Demos teilnehmen. So bezweifeln Flachleute, dass ein 80%tiger Ausfall jemals eintreten wird. Der Unfallexperte und Mediziner Prof. Dr. Dr. Hans Schrillfinger zu dieser Frage: "Da muss schon ein halber Planet auf Deutschland knallen, damit diese Rate erreicht wird."
Gleichzeitig räumt Schrillfinger aber ein, dass ein zeitgleich stattfindender Super-GAU aller AKWS in Deutschland, mit anschließenden Explosionen im Reaktorgebäude, schon ausreichen würde diese prozentuale Ausfallrate zu erreichen.

Darüber hinaus wird auch bezweifelt, dass es Sinn macht, Gesetze zu erlassen für den Fall, dass die staatliche Pflege zusammenbricht. Dann gäbe es auch keine Sau, die die Einhaltung dieser Gesetze gewährleisten könne. Beispielsweise wird durch das Pflegenotstandsgesetz das Patientenverfügungsrecht ausgehebelt, womit Euthansieprogramme verwirklicht werden könnten. Denn da wo es keinen Sinn mehr macht, die lebenserhaltenden Maschinen am Laufen zu halten, sollte man ohne lange zu fackeln diese den Menschen zugute kommen lassen, die es verdient haben. Bänker, Politiker und andere wichtige Menschen gehen nun mal vor.