Gericht
Version vom 22. September 2013, 12:17 Uhr von Palm Kunkel (Diskussion | Beiträge)
Gericht ist der Fachausdruck für "Happa happa".
Unter einem ordentlichen Gericht versteht man beispielweise Steak oder Rinderbraten. Das höchste davon war das legendäre Reichsgericht. Ob es sich dabei freilich um Leipziger Allerlei oder - wie vom bekannten Kulinaristen Ludwig Erhardt behauptet - um Eisbein mit Sauerkraut gehandelt hat, ist bis heute ungeklärt. Leider kann sich das heutzutage kaum mehr jemand ordentliche Gerichte leisten. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und eine Reihe von Sondergerichten geschaffen. Zu nennen sind insbesondere:
- Das Arbeitsgericht für die malochende Bevölkerung. Es zeichnet sich durch hohen Kaloriengehalt und Nährwert bei mäßigem Geschmack aus. Angeboten wird es vor allem in den zahllosen Betriebskantinen dieses Landes. Beispiele: Gummiadler mit Pommes rot-weiß.
- Das Verwaltungsgericht verköstigt indes die Beamten dieses Landes. Anzutreffen ist es in Behördenkantinen. Es ist ein bisschen besser als das Arbeitsgericht und man findet dort bisweilen echtes Fleisch statt Analogimitaten und die Pommes werden aus Kartoffeln gemacht.
- Noch unter dem Arbeitsgericht kommt dagegen das Sozialgericht für Hartzler, Prekarier und andere Underdogs. Es besteht vorwiegend aus Eintopf mit Glutamat und Pferderuhigstellern. Für kinderreiche Bedürftige wird es häufig auch als Familiengericht angeboten. Verteilt wird das Zeug unter anderem über die in vielen Städten vertretenen Tafeln.
- Ganz schlimme Jungs bekommen in den Justizvollzugsanstalten dagegen Strafgerichte. Diese enthalten üblicherweise eine kräftige Portion Rhinozerosöl. Sie gelten daher auch - neben den bewährten Handschellen - als wichtigstes Abführmittel. Wer nicht brav sein Strafgericht einnehmen will, wird gerne auch mal zwangsernährt. Nicht zu verwechseln ist es mit dem - lediglich der Motivationssteigerung dienenden - Einheizbrei.
Siehe vielleicht: Gerichtsreform
stupi:Gericht wiki:Gericht (Begriffsklärung)
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