Frühstückspause
Die Frühstückspause ist die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Mittagpause. Diese steht den Beamten aufgrund § 27, Absatz 14 Bundesbesoldungsgesetz zu, den anderen Kamelen als Brauchtum. Voraussetzung für eine Frühstückspause ist, dass man schon bei Arbeitsbeginn schwitzt. Dies kann man durch ein entsprechendes Training erreichen. Notfalls hilft autogenes Schweißtraining. Selbstverständlich ist in der Frühstückspause nur gesundes Essen erlaubt, z. B. Obst und Schwarzbrot. Nicht erlaubt ist Schokolade oder Bier, diese dürfen erst in der Mittagspause folgen.
Es ist allerdings verpönt, während der Frühstückspause durchgängig zu futtern, vielmehr ist das Augenmerk auf das Thema Entspannung zu legen, die besonders bei den Beamten vonnöten ist, da amtsbekannt, dass diese Klientel die Vorgänge kaum locker zu sehen imstande ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die effektive Arbeitszeitbelastung zwischen Frühstücks- und Mittagspause 15 Minuten nicht überschreiten kann, was von vornherein jedes Risiko einer Anspannung oder Verkrampfung enorm minimiert. Logischerweise sind dann die Beamten auf alle Kunden gut zu sprechen die das Glück haben diesen innerhalb der doch recht verkürzten Arbeitszeit konsultieren zu können. Sollte die Zeit einfach mal nicht reichen, wird aus Sicherheitsgründen ein Folgetermin vereinbart.
Siehe vielleicht: Nachmittag