Benutzer:TM?!/Test

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
< Benutzer:TM?!
Version vom 3. Januar 2014, 02:00 Uhr von WiKaBot (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „http://kamelopedia.mormo.org/“ durch „http://kamelopedia.net/“)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bügeln.gif

Moin, lass Dich nicht beim Lesen stören.
Ein Kamel bügelt nur gerade die Knitter aus dieser Seite. Störe es bitte nicht dabei. Also nicht auf „bearbeiten“ klicken, solange es noch bügelt!
Manchmal vergessen Kamele das Bügeleisen auf einer Seite, falls dir die Bügelei zu lange vorkommt, entferne das Eisen doch mal bitte von dieser Seite.

Wissenswertes über diesen Bügelvorgang: WiKaBot bügelt diese Seite seit 3957 Tagen. Schalt mal wer das Eisen aus!!!


Dies iſt nur ein Test‌text, alſo ein Text, der einzig und allein dazu dient, etwas zu teſten, und zwar, wie ein Text ausſähe, der hier ſtünde, ſtünde hier nicht dieſer Testext.

Kugelei

Eine Kugelei ist klassischerweise ein Unternehmen, das Kugeln produziert, lagert und verkauft.

Produktion

Kugeln können im Prinzip aus jedem Material gefertigt werden, das stabil genug ist, um zumindest bis zum Ablauf der Garantie in der entsprechenden Form zu bleiben. Als Werkzeug hierzu dient ein entsprechend ausgestatteter und programmierter Kugelschreiber (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Sportgerät).

Die weitaus meisten Kugeln werden heutzutage allerdings auf sogenanntem Q-Gel hergestellt, dass, einmal in Kugelform gegossen oder entsprechend modelliert, diese Form dauerhaft beibehält. Die Vorteile hierbei sind die geringeren Materialkosten, da Q-Gel ein sehr preiswerter Werkstoff ist, sowie die Tatsache, dass kein Kugelschreiber erforderlich ist. Die fertige Q-Gel-Kugel wird je nach Kundenwunsch entweder farbig lackiert oder aber beschichtet, um eine Kugel aus höherwertigen Materialien vorzutäuschen. So ist zum Beispiel eine mit einer dünnen Metallschicht überzogene Q-Gel-Kugel sowohl optisch als auch von ihren sonstigen Eigenschaften kaum von einer wesentlich teureren Vollmetallkugel zu unterscheiden. Die genaue Zusammensetzung des Q-Gels ist Betriebsgeheimnis der Kugeleien, bisher unbestätigten Gerüchten zufolge besteht Q-Gel jedoch hauptsächlich aus Kuhgel, also Milchkühen, die aufgrund mangelnder Milchleistung gefriergetrocknet, pulverisiert und mit Wasser zu einer homogenen, gelartigen Substanz aufgeschlämmt wurden. Obwohl Vertreter aller größeren Kugeleien dies bestreiten, rufen diverse Tierschutzorganisationen zum Boykott von Q-Gel und nicht selten auch von Kugeln überhaupt auf; oftmals werden als Alternative Quader empfohlen, welche nicht nur rein vegan-vegetarisch produziert werden, sondern zudem auch stapelbar sind.

Kompliziert hingegen ist die Herstellung von Schneekugeln, welche nur von wenigen spezialisierten Kugeleien beherrscht wird. Zwar wird schon seit Jahrhunderten Schnee auf einfachste Weise in Kugelform gepresst und die so entstehenden Kugeln zu Sport und Spiel verwendet, weswegen sie wie die meisten kugelförmigen Spielobjekte als Bälle eingestuft und folglich als Schneebälle bezeichnet werden. Diese müssen jedoch stets bei Temperaturen oberhalb von 0 °C gelagert werden, da andernfalls schon nach kurzer Zeit der Schnee zu schmelzen beginnt, was gemeinhin mit Verlust der Kugelform verbunden ist. Um dem entgegenzuwirken, gingen findige Kugelleiharbeiter vor einiger Zeit dazu über, den Schnee mit einer Schutzhülle aus Glas zu überziehen, der dafür sorgt, dass die kugelige Form auch beim dem Schmelzen des Schnees beibehalten wird.

Da sich mit dem Schmelzen allerdings auch die optischen Eigenschaften ändern, indem der aus wunderbar glitzernden Kristallen bestehende Schnee langweiliges, transparentes Wasser wird, wird dem Schnee heutzutage oft billiges Glitzerzeugs zugesetzt, um nach dem Schmelzen zumindest einen billigen Ersatz für die fehlende Schneeoptik zu haben. Neuerdings wird bei der Herstellung der Schneekugel eine mehr oder weniger gelungene kleine Figur eingefügt, beispielsweise ein Häuschen oder ein Kamel. Von traditionellen Schneekugelmanufakturen werden diese fragwürdigen Neuerungen jedoch als moderne Geschmacklosigkeit strikt abgelehnt.

Lagerung

Die Lagerung einer größeren Anzahl von Kugeln ist entgegen der landläufigen Ansicht eine äußerst diffizile Angelegenheit. Die kugelförmige Form der Kugeln macht nicht nur ein Stapeln praktisch unmöglich, sie verunmöglicht auch die Lagerung in handelsüblichen Regalen, da die Kugeln bei der kleinsten Berührung durcheinander und auch aus den Regalen hinaus rollen würden. Eine effektive Lagerung nur in speziell dafür ausgerichteten Kugellagern erfolgen.

Verkauf

Zahlendingsda

12345
1 2 3
4 5 6
7 8 9
0

Kurze Geschichte des langen Bürokratenspiels

Das Bürokratenspiel ist mittlerweile in der 9. Runde, und nach über 3 Jahren wird es, denke ich, Zeit, einmal zusammenzufassen, was bisher passiert ist.

Gemäß der Versionsgeschichte der Seite Projekt:Bürokratenspiel begann die Geschichte des Spiels am 16. Mai 2006, als Kamel:Wutzofant die Seite, zunächst noch als Entwurf, anlegte. Mit der Verschiebung in den Artikelnamensraum (den Projektnamensraum gab es damals vermutlich noch nicht) am 9. Juli 2006 und dem Anlegen der ersten Runde unter Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde begann das Spiel offiziell.

Äußerlichkeiten

Runden

Bürokratenzeitleiste.png

Einschließlich der momentan laufenden Runde fanden bisher 9 Spielrunden statt:

Übersicht über die bisherigen Runden
Runde Beginn Ende
1. Runde 9. Juli 2006 25. September 2006
2. Runde 20. November 2006 14. Januar 2007
3. Runde 21. Januar 2007 17. April 2007
4. Runde 19. September 2007 8. März 2008
5. Runde 7. März 2008 28. Mai 2008
6. Runde 12. September 2008 6. Mai 2009
7. Runde 6. Juni 2009 4. Februar 2010
8. Runde 6. März 2010 30. Juni 2010
9. Runde 10. November 2010 13. April 2011
10. Runde 24. September 2011 ?
11. Runde 13. Januar 2012 ?
12. Runde 1. Oktober 2012

(Da Anfang und Ende einer Runde nicht immer genau festzustellen sind, sind die Daten in der Tabelle nicht immer exakt.)

Auffällig ist, dass die erste Runde unter Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde angelegt wurde und sich bis heute dort befindet, obwohl sie längst beendet ist. Ursprünglich war vorgesehen, sie nach ihrem Ende in ein Archiv zu verschieben und die nächste Runde an der selben Stelle zu starten. Da dadurch allerdings alle Links in der alten Runde nicht mehr funktioniert hätten, beschloss man, sie dort zu lassen und für die neue Runde neue Seiten einzurichten.

Startregeln

Die Startregeln, also die (veränderlichen) Spielregeln, die zu Beginn einer neuen Runde gelten, wurden mehrfach überarbeitet.

Übersicht über die Startregeln der bisherigen Runden
Runde Startregeln
1. Runde [1]
2. Runde [2]
3. Runde [3]
4. Runde [4]
5. Runde [5]
6. Runde [6]
7. Runde [7]
8. Runde [8]
9. Runde [9]
10. Runde [10]
11. Runde [11]
12. Runde

Die Startregeln der ersten Runde enthielten bereits einige grundlegende Bestimmungen, die sich inhaltlich bis heute erhalten haben. Beispielsweise waren die Hauptorgane (wenn auch noch nicht unter der Bezeichnung Hauptorgane) Spielleiter, Aufsichtsrat und Zentralrat der Paragraphenreiter bereits vorgesehen, ebenso die zu beantragende Antragsberechtigung. Ebenso war das Verfahren für Regeländerungen in seinen Grundzügen bereits vorhanden. Dennoch gab es gravierende Unterschiede zu den heute gebräuchlichen Regeln: Der Sieger einer Runde sollte durch eine Rundensiegerernennungskonferenz oder mittels eines Punktesystems durch einen Punktzahlregelsystemerstellungsrat bestimmt. Es gab zudem relativ strenge Regeln, die die Einrichtung weiterer Organe vorschrieb. Auch war die gegenseitige Kontrolle der Hauptorgane noch nicht so stark ausgeprägt wie heute: Der Aufsichtsrat konnte zwar den Zentralrat auflösen und mit Zustimmung des Zentralrates den Spielleiter seines Amtes entheben, selbst jedoch nicht aufgelöst werden. Auffällig ist aus heutiger Sicht auch, dass die nicht-formlose Form für Vorgänge noch nicht vorgeschrieben war, und dass der Begriff Organe noch nicht verwendet wurde (statt dessen wurde zwischen Einzelposten und Gremien unterschieden). Zudem war es, neben der Regelung, dass niemand Mitglied mehrerer Hauptorgane sein darf, dem Spielleiter untersagt, Mitglied eines anderen Organs (bzw. Gremiums im damaligen Sprachgebrauch) zu sein.

Kleine Änderungen der Startregeln wurden, besonders in den ersten Jahren des Spiels, vor Beginn fast jeder neuen Runde durchgeführt.

Eine erste große Änderung gab es bereits zwischen 1. und 2. Runde. Dabei wurden unter anderem der Punktzahlregelsystemerstellungsrat als Alternative zur Rundensiegerernennungskonferenz abgeschafft, die Unterscheidung zwischen Einzelposten und Gremien zugunsten des Überbegriffs Organe aufgehoben, dem Spielleiter gestattet, anderen Organen beizutreten (das Verbot, in mehr als einem der drei Hauptorgane Mitglied zu sein, wurde jedoch beibehalten) und der bekannte § 0 in seiner ursprünglichen Fassung (Alles muss seine Ordnung haben.) eingeführt. Auch wurde die gegenseitige Kontrolle der Organe untereinander verbessert: Nun gab es für den Zentralrat die Möglichkeit, zumindest einzelne Mitglieder des Aufsichtsrates zu ersetzen (s. u.). Für Anträge und andere Vorgänge wurde eine eine nicht-formlose Form vorgeschrieben und für die Anträge auf Antragsberechtigung eine Frist eingerichtet, nach deren Ablauf der Antrag automatisch genehmigt ist. Außerdem wurde die ursprünglich leicht willkürliche Nummerierung und Anordnung der §§ geordnet; insbesondere erhielten die drei Hauptorgane drei aufeinander folgende §§ und es wurde ein § 8 für im laufe der Runde neu hinzukommende Organe eingeführt.

Eine weitere größere Änderung erfolgte zwischen der 6. und der 7. Runde. Am auffälligsten ist hier die ersatzlose Abschaffung der Rundensiegerernennungskonferenz. Das Spiel kann seit dem mit den Startregeln nicht mehr gewonnen werden; um einen Gewinner zu ermitteln ist nun zumindest eine Regeländerung erforderlich, um ein Organ zu ermächtigen, den Sieger der Runde zu bestimmen. Außerdem wurden die komplizierten Regelungen, gemäß der Aufsichtsrat und Spielleiter das Spiel, sobald alle Organe voll besetzt sind, durch die Einrichtung neuer oder der Erweiterung oder Aufteilung der bestehenden Organe erweitern mussten, vereinfacht: Nun soll lediglich jedes Hauptorgan, dass zum ersten mal voll besetzt ist, im Rahmen einer gewöhnlichen Regeländerung die Einrichtung eines neuen Organs beantragen. Außerdem wird § 0 auf die heute bekannte Fassung erweitert (Alles muss seine Ordnung haben. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung allen spielerischen Handelns.).

Die vermutlich größte Änderung erfolgte jedoch zwischen der 8. und der 9. Runde: Die Spielregeln wurden praktisch komplett neu geschrieben und neu gegliedert. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass die vor der 7. Runde gelockerten Vorschriften zur Erweiterung des Spiels komplett aufgehoben wurden. Wurden früher alles Spielteilnehmer als Kamele betrachtet, waren nun unter gewissen Bedingungen auch nicht-kameloide Lebensformen im Spiel erlaubt, weswegen in den Spielregeln nun lediglich von Spielteilnehmern die Regel ist. Auch wurden die drei Hauptorgane als Unter-unter-§ des Unter-§ eingeordnet, in den auch neu gegründete Organe einzuordnen sind, vermutlich um betonen, dass auch die Hauptorgane durch eine Regeländerung geändert oder sogar abgeschafft werden können. Außerdem wurde die gegenseitige Kontrolle der Hauptorgane verbessert: Nun ist jedes der drei Hauptorgane berechtigt, eins der beiden anderen aufzulösen, und das andere im Falle der Auflösung neuzubesetzen (s. u.).

Zwischen 9. und 10. Nummer erfolgte eine Umnummerierung der §§, bei der ein Unter-§ zum § wurde, und dessen Unter-unter-§§ somit zu Unter-§3. Eine Inhaltliche Änderung erfolgte nicht.

Eine erneute inhaltliche Änderung erfolgte hingegen zwischen der 11. und 12. Runde: Um Problemen, die in den vorherigen Runden mit (zu) wenigen aktiven Mitspielern auftraten, entgegenzuwirken, wurde die Personalmangelverordnung eingefügt. Sie regelt, dass in Fällen, in denen die Hauptorgane mit zu wenigen aktiven Mitspielern besetzt sind, um das Spiel am Laufen zu halten, diverse Fristen verkürzt werden, um eine Neubesetzung der Hauptorgane zu fördern. Außerdem werden in diesem Fall für die Auflösung des Aufsichtsrates und die Amtsenthebung des Spielleiters nur noch die Stimmen der aktiven Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter bzw. des Aufsichtsrates für das Erreichen der notwendigen Mehrheit berücksichtigt.

Es gibt also bisher 6 Hauptvarianten der Startregeln:

  1. 1. Runde: 14 §§ (1 bis 11 sowie 5a, 9a und 11a), davon einer (§ 10) gestrichen und inhaltslos
  2. 2. bis 6. Runde: 18 §§, davon einer (§ 17) gestrichen und inhaltslos und einer (§ 8) leer und für neu eingerichtete Organe vorgesehen
  3. 7. und 8. Runde: 19 §§, davon einer (§ 18) gestrichen und inhaltslos und einer (§ 8) leer und für neu eingerichtete Organe vorgesehen
  4. 9. Runde: 10 §§, davon einer (§ 9) gestrichen und inhaltslos und einer (§ 3) in 4 Unter-§§ gegliedert, wovon wiederum einer (§ 3.4) wiederum in 3 Unter-unter-§§ unterteilt ist.
  5. 10. und 11. Runde: 11 §§, davon einer (§ 10) gestrichen und inhaltslos und zwei (§§ 3 und 4) in jeweils 3 Unter-§§ gegliedert.
  6. ab 12. Runde: 12 §§, davon einer (§ 11) gestrichen und inhaltslos und zwei (§§ 3 und 4) in jeweils 3 Unter-§§ gegliedert.

Checks and Balances: Gegenseitige Kontrolle der Hauptorgane

Checks und Balances unter den Hauptorganen in Runde 1.
Aufsichtsrat und Zentralrat können den Spielleiter gemeinsam entheben. Der Aufsichtsrat kann den Zentralrat entweder auflösen oder 1 Mitglied für 24 h ersetzen.
Checks und Balances unter den Hauptorganen in den Runden 2 bis 8.
1mit 100 % der Mitgliederstimmen
2mit 79,28 % (de facto 100 %) der Mitgliederstimmen; Enthebung von 1 Mitglied
3mit 2 Kamelstimmen; bis zur 4. Runde auch befristete Ersetzung von 1 Mitglied möglich
Checks und Balances unter den Hauptorganen ab Runde 9.
Die Auflösungen und Neuwahlen geschehen jeweils durch Mehrheitsbeschluss bzw. Geschäftsordnungsbestimmungen.
Für die Auflösung des Aufsichtsrates sind 79,28 % (de facto 100 %) der Stimmen des Zentralrates, für die Amtsenthebung des Spielleiters 50 % der Stimmen des Aufsichtsrates erforderlich.
Ab der 12. Runde reichen während eines Personalnotstands 79,28 % bzw. 50 % der aktiven Mitglieder aus.

Rahmenregeln

Die unveränderlichen Rahmenrichtlinien sind zwar vom Spiel aus unveränderlich, wurden allerdings ebenso wie die Startregeln zwischen den Runden mehrfach überarbeitet, besonders zu Beginn des Spiels.

Übersicht über die Rahmenregeln zu Beginn der bisherigen Runden
Runde Rahmenregeln
1. Runde [12]
2. Runde [13]
3. Runde [14]
4. Runde [15]
5. Runde [16]
6. Runde [17]
7. Runde [18]
8. Runde [19]
9. Runde [20]
10. Runde [21]
11. Runde [22]
12. Runde

Auch hier wurden kleine Änderungen (Umformulierungen, Korrektur von Rechtschreibfehlern, Anpassung von Links etc.) vor fast jeder Runde durchgeführt.

Die erste größere Änderung fand bereits zwischen 1. und und 2. Runde durchgeführt: Es wurde eine zusätzliche Regel eingefügt, nach der die Einstiegsseite der laufenden Runde auch für Nicht-Teilnehmer übersichtlich und verständlich gestaltet werden soll. Die Anzahl der Rahmenregeln stieg damit von ursprünglich 10 auf 11. Außerdem wurden unter anderem die Links, die bisher zur ersten runde führten, auf eine allgemeine Form gebracht und der Begriff des Organs (analog zu den Spielregeln) eingeführt. Zudem muss für eine erfolgreiche Abstimmung über die Verlängerung der laufenden Runde nun nicht mehr 70 %, sondern lediglich 60 % dafür stimmen.

Schon zwischen 2. und 3. Runde wurden die Rahmenregeln das erste mal ergänzt, indem zwei neue Regeln eingeführt wurden: Wesentliche Änderungen der Rahmenregeln während einer laufenden Runde gelten erst ab Beginn der nächsten Runde. Zudem muss seit dem das Spielgeschehen auf einer Spielkommentar-Seite zusammengefasst werden. Somit stieg die Zahl der Rahmenregeln auf 13. Außerdem wurde Bezeichnung der Vorgangsseite von Anträge auf Vorgänge geändert, was vermutlich damit zusammenhängt, dass neben die Anträge, die in den ersten Runden vorherrschten, immer mehr andere Arten von Vorgängen traten.

Zwischen 4. und 5. Runde wurde die Dauer einer Spielrunde (ohne Verlängerung) von 8 auf 12 Wochen erhöht.

Eine erneute größere Änderung fand zwischen 6. und 7. Runde statt. Es wurden erneut zwei zusätzliche Regeln eingefügt: Die Spielrunde endet seit dem nicht nur durch Zeitablauf, sondern auch, wenn innerhalb von 25 Tagen weniger als 3 Spielteilnehmer sich aktiv am Spiel beteiligen, um „eingeschlafene“ Spielrunden abbrechen zu können. Außerdem wurde der Spielleiter (bzw. ein anderes durch die Spielregeln festgelegtes Organ) dazu verpflichtet, eine Spielrunde innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Ablauf (durch Zeitablauf oder durch angelnde Teilnahme) offiziell zu beenden; geschieht dies nicht, so wird die Runde nach zwei Wochen abgebrochen. Die Anzahl der Rahmenregeln erhöhte sich somit auf 15. Zusätzlich wurde die Dauer einer Spielrunde auf 16 Wochen erhöht. Zudem wurde die Beschränkung, das maximal drei Runden gleichzeitig gespielt werden dürfen, aufgehoben, jedoch soll weiterhin im Normalfall nur eine Runde gleichzeitig gespielt werden.

Auffällig ist, dass sowohl die normale Dauer einer Runde als auch die Dauer einer möglichen Verlängerung wiederholt erhöht wurde. Gründe dafür könnte die gestiegene Komplexität des Spiels sein, oder einfach die Erkenntnis, dass die Rundenlänge ursprünglich zu kurz bemessen wurde, zumal seit der 7. Runde ja die Möglichkeit besteht, „eingeschlafene“ Runden vorzeitig zu beenden.

Übersicht über die Rundenlänge laut Rahmenregeln
Runde Rundenlänge normale Verlängerung maximale Verlängerung
1. Runde 8 Wochen 4 Wochen 4 Wochen
2. Runde 8 Wochen 4 Wochen 8 Wochen
3. Runde 8 Wochen 4 Wochen 8 Wochen
4. Runde 8 Wochen 4 Wochen 8 Wochen
5. Runde 12 Wochen 6 Wochen 12 Wochen
6. Runde 12 Wochen 6 Wochen 12 Wochen
7. Runde 16 Wochen 16 Wochen 16 Wochen
8. Runde 16 Wochen 16 Wochen 16 Wochen
9. Runde 16 Wochen 16 Wochen 16 Wochen
10. Runde 16 Wochen 16 Wochen 16 Wochen
11. Runde 16 Wochen 16 Wochen 16 Wochen

Vorlagen

Die „nicht-formlosen“ Vorlagen für alle Arten von Vorgängen prägen das Bürokratenspiel so sehr, dass das Spiel ohne sie gar nicht vorstellbar wäre. Um so mehr verwundert es, dass das Bürokratenspiel in seinen ersten Tagen ganz ohne Vorlagen gespielt wurde. Die (alte) Antragsvorlage, die wohl wichtigste Vorgangsvorlage überhaupt (zumindest in den ersten Runden), wurde am 11. Juli 2006 angelegt, erst zwei Tage nach Beginn der ersten Runde, und 12. Juli wurde ihre Verwendung durch eine Regeländerung vorgeschrieben. Ab der 2. Runde war die Pflicht zur „nicht-formlosen Form“ für Anträge bereits in den Startregeln enthalten (s. o.). Für andere Vorgänge galt dies zunächst noch nicht, jedoch entstanden schon bald weitere Vorlagen und bereits am Ende der ersten Runde hatte es sich durchgesetzt, das Spiel ausschließlich mittels Vorlagen zu spielen.

Im Laufe der Zeit kamen immer mehr Vorgangsvorlagen hinzu, sodass die Übersichtlichkeit zu Leiden begann. Dazu kam, dass die Bedienung der unterschiedlichen Vorlagen trotz eines bereits im November 2007 unternommenen Versuches, die Parameter zu vereinheitlichen, teilweise deutlich voneinander abwich.

Um diesem Umstand abzuhelfen, wurden vor Beginn der 9. Runde neue Vorlagen angelegt, die neben einer einheitlichen Gestaltung auch einheitliche Parameter aufweisen, was die Verwendung stark vereinfacht.

Mitspieler

Kamel 1. Runde 2. Runde 3. Runde 4. Runde 5. Runde 6. Runde 7. Runde 8. Runde 9. Runde 10. Runde 11. Runde 12. Runde
Wutzofant x x x x x x x (x)
Mathekamel x x x x x x
Atreju x x x x x x x
Gastkamel (alias aktenlaiche) x x x x
Doppelnull x (1 Edit) x (2 Edits)
C 80.133 PO 19.204 x x x
GOTT x x
Dufo x (x)
Mambres x x x x x x x x x
J* x x x x x (3 Edits) x x x x
Wanderdüne x x x x x
Sushifresse x x x x x
Kruemelmo x x
Derjan x x x
Kamelokronf x x x x x x x x
Kam-aeleon x x x x x
JANNiS x x
Kamel Bond 007 x x
Abzt x x
Tiertrampel x x
Luzifers Freund x x x
Opsim x x x
Stinkerwue x x x
BuffaloBill x x x
TM?! x x x x x
Typo x (2 Edits) (eingetr.)
Ccooll x x
Cleverkamelo x x
Sockenpuppe von Wanderdüne x x

Dazu kommen viele Kamele, die nur einmal dabei waren: Wolfgang, Pille, Die Sockenpuppe vom Wutzofant (1. Runde), Jan.ndl, Three Of Twelve (2. Runde), Der Paul, Micro (3. Runde), Makamelia, THE MASTER, Bugybunny, Kamel-Katze, Gast (4. Runde), Tadata (5. Runde), Katze, Schäublekamel, Ungott, Voralpenayatollah, Camel-in-a-box (7. Runde), Kamelokrat, Sojacamel (8. Runde), Kamel mit Hörnern (10. Runde), Phorgo (12. Runde) sowie einige weitere mit wenig Edits.

TEST

Spielleiter-Geschäftsordnung und -Leitlinie (SpieGeL)

Artikel 1: Allgemeines

§ 1: Der Spielleiter ist ein Hauptorgan gemäß Spielregeln.

§ 2: Der Spielleiter besteht aus einem Mitglied, das zugleich Vorsitzender des Spielleiters ist.

§ 3: Der Vorsitzende des Spielleiters darf ebenfalls als Spielleiter bezeichnet werden, soweit hieraus keine Gefahr einer Verwechselung von Organ und Amt hervorgeht.

Artikel 2: Haupttätigkeit des Spielleiters

§ 1: Haupttätigkeiten des Spielleiters sind diejenigen Tätigkeiten des Spielleiters, für die er gemäß der Spielregeln zuständig ist.

§ 2: Soweit nicht die Spielregeln für eine bestimmte Tätigkeit etwas anderes vorschreiben, kann der Spielleiter im Rahmen der Haupttätigkeiten sowohl auf Antrag, als auch von Amts wegen ohne vorherige Beantragung tätig werden.

Artikel 3: Nebentätigkeiten des Spielleiters

§ 1: Auf Antrag kann der Spielleiter auch andere Tätigkeiten übernehmen, soweit dies wieder gegen die Spielregeln noch gegen diese SpieGeL verstößt.

§ 2: Im Rahmen das § 1 darf der Spielleiter keine Tätigkeit durchführen, die zu den Haupttätigkeiten eines anderen Organs gehört, es sei denn die Durchführung durch das zuständige Organ ist ausnahmsweise nicht möglich, was im Antrag hinreichend zu begründen ist.

§ 3: Die Einschränkungen des § 2 gelten nicht, wenn das zuständige Organ der ausnahmsweisen Bearbeitung der Angelegenheit zugestimmt hat oder die Geschäftsordnung des Organs eine Bearbeitung durch den Spielleiter explizit gestattet.

§ 4: Ein Anspruch auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Spielleiter besteht nicht; Anträge gemäß § 1 können durch den Spielleiter ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Artikel 4: Aktenordnung

§ 1: Anträge an den Spielleiter sind ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Unterseite (Vorgangsseite) des Spielleiters einzureichen. Dies gilt auch für andere, direkt an den Spielleiter gerichtete Vorgänge. Sollte die Vorgangsseite des Spielleiters ausnahmsweise nicht zur Verfügung stehen, so dürfen an den Spielleiter gerichtete Anträge und andere Vorgänge ausnahmsweise auf der Allgemeinen Vorgangsseite eingereicht werden.

§ 2: Der Spielleiter ist berechtigt durch Beschluss einen Aktenplan anzulegen, sowie einen bestehenden Aktenplan abzuändern oder aufzuheben. Der zur Zeit gültige Aktenplan ist auf der dafür vorgesehenen Unterseite zu veröffentlichen.

§ 3: Für jedes auf der Vorgangsseite des Spielleiters eingereichte eigenständige Anliegen ist eine eigene Akte (Zwischenüberschrift) mit einer sinnvollen Bezeichnung anzulegen.

§ 4: Jede Akte hat ein einmaliges Aktenzeichen zu tragen, das sich wie folgt zusammensetzt:

(a) Der das Aktenplankennzeichen für diejenige Kategorie des Aktenplans, in die der Inhalt der Akte (bzw. des Vorgangs, für den die Akte angelegt wird) am besten passt, gefolgt von einem Strich (-),
(b) einer Zahl, die für die erste Akte des jeweiligen Jahres in der jeweiligen Kategorie des Aktenplans 1 ist und sich für jede weiter Akte der gleichen Kategorie des gleichen Jahres um 1 erhöht, gefolgt von einem Schrägstrich (/),
(c) der (vierstelligen) Jahreszahl

§ 5: Ist zur Zeit kein gültiger Aktenplan vorhanden, so ist statt des Aktenplankennzeichens ein X zu verwenden.

§ 6: Der Spielleiter hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktenzeichen so abzuändern, dass sie dem Schema entsprechen.

§ 7: Der Spielleiter ist berechtigt, in keine oder in die falsche Akte eingeordnete Vorgänge in die richtige Akte einzuordnen. Existiert die richtige Akte noch nicht, dann ist der Spielleiter berechtigt, sie anzulegen.

§ 8: Jeder Vorgang innerhalb einer Akte hat eine einmalige Vorgangsnummer zu tragen. Diese besteht aus dem Aktenzeichen der Akte gefolgt von einem Bindestrich und einer Zahl, die für den ersten Vorgang innerhalb einer Akte 1 beträgt und für jeden weiteren Vorgang um 1 erhöht wird. Diese Erhöhung gilt auch dann, wenn die vorherigen Vorgangsnummern innerhalb der Akte nicht diesem Schema entsprechen.

§ 9: Der Spielleiter hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 8 entsprechende Vorgangsnummern abzuändern, falls ein anderer Vorgang auf der Vorgangsseite des Spielleiters bereits die selbe Vorgangsnummer trägt oder die Gefahr besteht, dass bei Einhaltung der korrekten Vorgangsnummerierung dieselbe Vorgangsnummer zukünftig für einen weiteren Vorgang verwendet werden muss. Die Abänderung hat so zu erfolgen, dass der bisheriger Vorgangsnummer das Aktenzeichen, gefolgt von einem Bindestrich, einem oder mehreren Großbuchstaben und einem weiteren Bindestrich, vorangestellt wird. Alternativ kann eine fehlerhafte Vorgangsnummer, die die Bedingungen dieses § erfüllt, auch durch die Vorgangsnummer, die der jeweilige Vorgang regelmäßig zu tragen hätte, ersetzt werden.

§ 10: Auf keinen Fall dürfen zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer oder zwei oder mehr Akten die gleiche Aktennummer tragen.

§ 11: Unabhängig von §§ 6, 7 und 9 ist der Spielleiter berechtigt, Vorgänge, die die falsche Vorgangsnummer tragen oder in eine falsche oder eine mit falscher Aktennummer versehenen Akte eingestellt wurden, aus formalen Gründen ablehnen.

§ 12: Änderungen gemäß §§ 6, 7 und 9 dürfen in Übereinstimmung mit § 2 Abs. (f) Spielregeln nur in Form eines nicht-formlosen Beschlusses des Spielleiters durchgeführt werden, der auf den von der Änderung betroffenen Vorgang Bezug nimmt und die Änderungen beschreibt. Der geänderte Vorgang ist dabei mit dem dafür vorgesehenen Stempel zu kennzeichnen.

§ 13: Der Spielleiter ist zudem befugt, mittels eines geeigneten, nicht-formlosen Vorgangs anzuordnen, dass ein Vorgang, der rechtmäßig oder unrechtmäßig eine nicht den Vorschriften dieses Artikels entsprechende Vorgangsnummer trägt, neben seiner tatsächlichen Vorgangsnummer auch mit der Vorgangsnummer, die er gemäß dieses Artikels tragen müsste, bezeichnet werden darf, ohne, dass der betreffende Vorgang dadurch geändert würde.

Artikel 5: Weitere Unterseiten

§ 1: Der Spielleiter ist berechtigt, seine Auslegungen der Spielregeln gemäß § 5 Abs. (e) Spielregeln auf einer dafür vorgesehenen Unterseite zu sammeln.

§ 2: Der Spielleiter ist berechtigt, die durch ihn gemäß § 8 Spielregeln genehmigten Seiten auf einer dafür vorgesehenen Unterseite zu sammeln.

Artikel 6: Rechtsmittel

§ 1: Gegen die Entscheidungen des Spielleiters sind die Rechtsmittel der Beschwerde und der Anfechtung zulässig.

§ 2: Im Rahmen der Beschwerde hat ein jeder Spielteilnehmer die Möglichkeit, den Spielleiter auf schwerwiegende oder unbürokratische Fehler in seinen Entscheidungen hinzuweisen. Dieser hat dann die Möglichkeit, fehlerhafte Entscheidungen und Vorgänge zurückzuziehen. Eine Beschwerde muss hinreichend begründet werden.

§ 3: Im Rahmen der Anfechtung, die sowohl nach einer Beschwerde als auch ohne vorhergehende Beschwerde angewendet werden kann, kann ein von einem Beschluss oder anderen Vorgang direkt oder indirekt betroffener Spielteilnehmer gegen den entsprechenden Vorgang vorgehen. Der Spielleiter überprüft daraufhin die gesamte Angelegenheit erneut und entscheidet abschließend darüber.

Artikel 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 1: Diese SpieGeL stellt die Geschäftsordung des Spielleiters gemäß § 3.3 Spielregeln da.

§ 2: Diese SpieGeL kann jederzeit durch Beschluss des Spielleiters geändert, ergänzt oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzt werden.

§ 3: Diese SpieGeL tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Leitlinien, Bestimmungen und Richtlinien der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung (LeBeR-KAESE)

Artikel 1: Allgemeines

§ 1: Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist ein Organ gemäß Spielregeln.

§ 2: Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung darf abgekürzt als KAESE bezeichnet werden, soweit hierdurch weder Missverständnisse noch Zweifel daran entstehen, dass die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung gemeint ist.

§ 3: Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung besteht aus bis zu drei Mitgliedern, von denen eines zugleich Vorsitzender der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist.

§ 4: Jedes Mitglied kann jederzeit freiwillig durch eine nicht-formlose Erklärung aus der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung austreten.

Artikel 2: Vorsitzender

§ 1: Ist kein Vorsitzender im Amte, so wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen neuen Vorsitzenden.

§ 2: Die Dauer einer solchen Wahl beträgt 24 Stunden.

§ 3: Endet eine Wahl mit einem Gleichstand mehrerer Mitglieder, so wählt der Spielleiter aus den Kandidaten mit den meisten Stimmen den Vorsitzenden aus.

§ 4: Falls der Spielleiter nicht besetzt, nicht beschlussfähig oder untätig ist, er sich weigert, eine Entscheidung gemäß § 3 vorzunehmen oder er 24 Stunden nach Ende der Wahl noch keine Entscheidung getroffen hat, so wird das Mitglied mit dem kürzesten Namen Vorsitzender.

§ 5: Abweichend hiervon wird, falls die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung nur mit einem einzigen Mitglied besetzt ist, dieses automatisch zum Vorsitzenden.

§ 6: Der Vorsitzende bleibt so lange im Amt, bis er aus der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ausscheidet oder mittels einer nicht-formlosen Erklärung zurücktritt.

Artikel 3: Haupttätigkeit der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung

§ 1: Haupttätigkeiten der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung sind diejenigen Tätigkeiten der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung, für die sie gemäß der Spielregeln zuständig ist.

§ 2: Soweit nicht die Spielregeln für eine bestimmte Tätigkeit etwas anderes vorschreiben, kann die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung im Rahmen der Haupttätigkeiten sowohl auf Antrag, als auch von Amts wegen ohne vorherige Beantragung tätig werden.

Artikel 4: Nebentätigkeiten der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung

§ 1: Auf Antrag kann die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung auch andere Tätigkeiten übernehmen, soweit dies wieder gegen die Spielregeln noch gegen diese LeBeR-KAESE verstößt.

§ 2: Im Rahmen das § 1 darf die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung keine Tätigkeit durchführen, die zu den Haupttätigkeiten eines anderen Organs gehört, es sei denn die Durchführung durch das zuständige Organ ist ausnahmsweise nicht möglich, was im Antrag hinreichend zu begründen ist.

§ 3: Die Einschränkungen des § 2 gelten nicht, wenn das zuständige Organ der ausnahmsweisen Bearbeitung der Angelegenheit zugestimmt hat oder die Geschäftsordnung des Organs eine Bearbeitung durch die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung explizit gestattet.

§ 4: Ein Anspruch auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung besteht nicht; Anträge gemäß § 1 können durch die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Artikel 5: Entscheidungsfindung

§ 1: Falls im Einzelfall nicht anders geregelt, entscheidet die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung durch eine Abstimmung ihrer Mitglieder.

§ 2: Jedes Mitglied der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist berechtigt, mögliche Vorgänge der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung zur Wahl zu stellen.

§ 3: Falls im Einzelfall nicht anders geregelt, dauert eine solche Abstimmung 24 Stunden.

§ 4: Führt eine solche Abstimmung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so entscheidet der Vorsitzende.

§ 5: Ist die Wahl erfolgreich, so ist jedes Mitglied berechtigt, die entsprechenden Vorgänge im Namen der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung durchzuführen.

§ 6: Falls die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung mit nur einem einzigen Mitglied besetzt ist, so entscheidet in Abweichung von den vorherigen §§ der Vorsitzende ohne Wahl über die Vorgänge der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung, indem er diese selbst im Namen der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung durchführt.

Artikel 6: Tätigkeit

§ 1: In Übereinstimmung mit Rahmenregel 6 ist es der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung auch im Rahmen ihrer Haupttätigkeiten nicht gestattet, direkt in anderen Spielrunden tätig zu werden.

§ 2: Vielmehr wird die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ihre Mitglieder dazu anhalten, auch Mitspieler in den abzuwickelnden Spielrunden zu werden und dort im Rahmen der in der jeweiligen Runde gültigen Spielegeln ebenfalls eine Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung einzurichten, welche von dieser Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung unabhängig ist und die Aufgabe hat, unter Beachtung der Bürokratie die Spielrunde abzuwickeln und abschließend durch Bekanntgabe eines Spielergebnisses gemäß Rahmenregel 9 zu beenden.

Artikel 7: Aktenordnung

§ 1: Anträge an die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung sind ausschließlich auf der eigenen Vorgangsseite der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung einzureichen. Dies gilt auch für andere, direkt an die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung gerichtete Vorgänge. Sollte die Vorgangsseite der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ausnahmsweise nicht zur Verfügung stehen, so dürfen an die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung gerichtete Anträge und andere Vorgänge ausnahmsweise auf der Allgemeinen Vorgangsseite eingereicht werden.

§ 2: Abweichend von § 1 sind KAESE-interne Vorgänge im Besprechungsraum vorzunehmen. Anträge und sonstige Vorgänge, die regelkonform auch von Nichtmitgliedern und/oder anderen Organen eingereicht werden können, gehören jedoch selbst dann nicht in den Besprechungsraum, wenn sie von einem Mitglied der KAESE oder der KAESE selbst eingereicht werden.

§ 3: Nichtmitgliedern und anderen Organen ist es unteragt, im Besprechungsraum Vorgänge durchzuführen. Ausgenommen hiervon sind Vorgänge, die sich direkt auf einen bereits dort vorhandenen Vorgang beziehen und daher in eine dort bererits vorhandene Akte gehören, sofern diese Vorgänge weder den Spielregeln noch dieser KAESE widersprechen

§ 4: Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist berechtigt, durch Beschluss einen Aktenplan anzulegen, sowie einen bestehenden Aktenplan abzuändern oder aufzuheben. Der zur Zeit gültige Aktenplan ist zu veröffentlichen.

§ 5: Für jedes auf der Vorgangsseite der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung eingereichte eigenständige Anliegen ist eine eigene Akte (Zwischenüberschrift) mit einer sinnvollen Bezeichnung anzulegen.

§ 6: Jede Akte hat ein einmaliges Aktenzeichen zu tragen, das sich wie folgt zusammensetzt:

(a) Der das Aktenplankennzeichen für diejenige Kategorie des Aktenplans, in die der Inhalt der Akte (bzw. des Vorgangs, für den die Akte angelegt wird) am besten passt, gefolgt von einem Bindestrich (-),
(b) eine Zahl, die für die erste Akte des jeweiligen Jahres in der jeweiligen Kategorie des Aktenplans 1 ist und sich für jede weiter Akte der gleichen Kategorie des gleichen Jahres um 1 erhöht, gefolgt von einem Schrägstrich (/),
(c) der (vierstelligen) Jahreszahl.

§ 7: Ist zur Zeit kein gültiger Aktenplan vorhanden, so ist statt des Aktenplankennzeichens ein X zu verwenden.

§ 8: Jede Akte hat eine Überschrift zu tragen, die sich wie folgt zusammensetzt:

(a) Das Aktenzeichen gemäß § 6,
(b) ein Leerzeichen, gefolgt von eimen Gedankenstrich (–) und einem weiteren Leerzeichen
(c) einer kurzen Beschreibung des Akteninhaltes, die nicht identisch mit der Inhaltsbeschreibung einer bereits vorhandenen Akte sein darf.

§ 9: Jedes Mitglied der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktenzeichen so abzuändern, dass sie dem Schema entsprechen.

§ 10: Jedes Mitglied der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist berechtigt, in keine oder in die falsche Akte eingeordnete Vorgänge in die richtige Akte einzuordnen. Existiert die richtige Akte noch nicht, dann ist die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung berechtigt, sie anzulegen.

§ 11: Jeder Vorgang innerhalb einer Akte hat eine einmalige Vorgangsnummer zu tragen. Diese besteht aus dem Aktenzeichen der Akte gefolgt von einem Leerzeichen und einer Zahl in eckigen Klammern, die für den ersten Vorgang innerhalb einer Akte 1 beträgt und für jeden weiteren Vorgang um 1 erhöht wird. Diese Erhöhung gilt auch dann, wenn die vorherigen Vorgangsnummern innerhalb der Akte nicht diesem Schema entsprechen.

§ 12: Jedes Mitglied der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 8 entsprechende Vorgangsnummern abzuändern, falls ein anderer Vorgang auf der Vorgangsseite der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung bereits die selbe Vorgangsnummer trägt oder die Gefahr besteht, dass bei Einhaltung der korrekten Vorgangsnummerierung dieselbe Vorgangsnummer zukünftig für einen weiteren Vorgang verwendet werden muss. Die Abänderung hat so zu erfolgen, dass der bisheriger Vorgangsnummer das Aktenzeichen, gefolgt von einem Bindestrich, einem oder mehreren Großbuchstaben und einem weiteren Bindestrich, vorangestellt wird. Alternativ kann eine fehlerhafte Vorgangsnummer, die die Bedingungen dieses § erfüllt, auch durch die Vorgangsnummer, die der jeweilige Vorgang regelmäßig zu tragen hätte, ersetzt werden.

§ 13: Auf keinen Fall dürfen zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer oder zwei oder mehr Akten die gleiche Aktennummer tragen.

§ 14: Unabhängig von §§ 6, 7 und 9 ist die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung berechtigt, Vorgänge, die die falsche Vorgangsnummer tragen oder in eine falsche oder eine mit falscher Aktennummer versehenen Akte eingestellt wurden, aus formalen Gründen ablehnen.

§ 15: Änderungen gemäß §§ 6, 7 und 9 dürfen in Übereinstimmung mit § 2 Abs. (f) Spielregeln nur in Form eines nicht-formlosen Beschlusses durchgeführt werden, der auf den von der Änderung betroffenen Vorgang Bezug nimmt und die Änderungen beschreibt. Der geänderte Vorgang ist dabei mit dem dafür vorgesehenen Stempel zu kennzeichnen.

§ 16: Jedes Mitglied der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist zudem befugt, mittels eines geeigneten, nicht-formlosen Vorgangs anzuordnen, dass ein Vorgang, der rechtmäßig oder unrechtmäßig eine nicht den Vorschriften dieses Artikels entsprechende Vorgangsnummer trägt, neben seiner tatsächlichen Vorgangsnummer auch mit der Vorgangsnummer, die er gemäß dieses Artikels tragen müsste, bezeichnet werden darf, ohne, dass der betreffende Vorgang dadurch geändert würde.

Artikel 8: Rechtsmittel

§ 1: Gegen die Entscheidungen der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung sind die Rechtsmittel der Beschwerde und der Anfechtung zulässig.

§ 2: Im Rahmen der Beschwerde hat ein jeder Spielteilnehmer die Möglichkeit, die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung auf schwerwiegende oder unbürokratische Fehler in ihren Entscheidungen hinzuweisen. Sie hat dann die Möglichkeit, fehlerhafte Entscheidungen und Vorgänge zurückzuziehen. Eine Beschwerde muss hinreichend begründet werden.

§ 3: Im Rahmen der Anfechtung, die sowohl nach einer Beschwerde als auch ohne vorhergehende Beschwerde angewendet werden kann, kann ein von einem Beschluss oder anderen Vorgang direkt oder indirekt betroffener Spielteilnehmer gegen den entsprechenden Vorgang vorgehen. Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung überprüft daraufhin die gesamte Angelegenheit erneut und entscheidet abschließend darüber.

Artikel 9: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 1: Diese LeBeR-KAESE stellen die Geschäftsordung des Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung gemäß § 3.3 Spielregeln da.

§ 2: Diese LeBeR-KAESE können jederzeit durch nicht-formlosen Beschluss der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung geändert, ergänzt oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzt werden.

§ 3: Diese LeBeR-KAESE treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.