Minischerzpräsident
Das Amt des Minischerzpräsidenten besteht in jedem deutschen Bundesland, bisweilen auch vorübergehend als das der Minischerzpräsidentin. Als Landesvater oder Landesmutter verehrt, genießen sie die gottgleiche Stellung, die vor der Novemberrevolution 1918 noch adelige Landesherrn inne hatten. Das föderale System dezentraler Landesvölkchen unterscheidet sich nicht nur in dieser Beziehung nur marginal vom feudalen System der gottgegebenen Aristokratie der Kurhirschen bzw. der Sous-Könige, Großherzöge und sonstigen Landesfürsten.
Rechtlich ist das gut bezahlte Ehrenamt mit hohem Pensionsanspruch das des Anwaltes seiner Landeskinder gegen übergriffige Politik von Bundeskanzleramt und Bundestag, weshalb man die Minischerzpräsidentenresidenzen auch Staats"kanzlei" nennt. Alle Minischerzpräsidenten und ihre Adjutanten zusammen bilden den Bundesrat als politisches Gegengewicht.