Triebwagen
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Triebwagen; der - häufig fäschlicherweise als Wagen zum Antreiben bezeichnet ist doch viel eher ein Synonym für Schlafwagen insbesondere die mit geschlossenen Doppelbetten, bei denen der Zugbegleiter noch nichtmal im Berufsverkehr die Fahrkarten kontrolliert. Als Ausgleich dafür müssen Uhrheberrechtsabgaben für eventuelle Erzeugnisse in den sog. Triebwägen GEZahlt werden, die meist in Form der Leibeigenschaft an die deutsche Bahn als Zugbegleiter abgeführt werden...