Gebärrecht
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Das Gebärrecht ist das Recht der Frau (oder des Mannes) ein Kind zur Welt zu bringen. Bis ins 11. Jahrhundert des vorigen Jahrtausends bestand dieses Recht nicht. Es war damals ein ungeschriebenes Gesetz, dass allein das Kamel Töchter und Söhne kriegen durfte. Da dies evolutions-biologisch nicht umsetzbar war wurden häufig Schwarzgeburten gepflegt. Wer erwischt wurde, durfte sein Kind behalten wurde aber sterilisiert. Dies passierte aber so selten (es herrschte wenig Kontrolle), dass im Jahr 904 nur von 1,4 (es lebe die Statistik) Sterilisationen gehört wurde.